Erdarbeiten Tiefbau, Im Allhorn 45 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 045-21 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten Tiefbau, Im Allhorn 45
Die Baumaßnahme ist Teil der Sanierung der energetischen Zusammenhänge, im Bereich der Wärmeversorgung des Schulgeländes Walddörfer Gymnasium in Hamburg-Volksdorf.
Für den Einsatz einer Wärmepumpe wird ein Eisspeicher gebaut, der als Wärmequelle für eine Wärmepumpe dient. Hierbei handelt es sich um einen unterirdischen Betonbehälter, der mit Wasser gefüllt ist.
Der hier zu erstellende Speicher hat ein Volumen von 900 m3 und befindet sich ca. 1 m unterhalb der Erdoberfläche.
Der Speicher hat einen Durchmesser von 15 m und eine lichte Höhe von 5 m.
Im Allhorn 45
22359 Hamburg
— Baustelleneinrichtung, Baugrubenverbau inkl. Statik, 54 lfd m Trägerbohlwand, Bewehrungs- und Schalpläne, Betonarbeiten gekrümmte Wände im Radius 7,5 m, gekrümmte Schalung 260 qm, 20 to Baustahlmatten, Betonstabstahl 60 to,Sohle und Deckel kreisrund Radius 7,5 m / Dicke bis 40 cm
Voraussichtlicher Ausführungstermin: ca. April bis September 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdarbeiten Tiefbau, Im Allhorn 45
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im vorliegenden Vergabeverfahren sind keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen.
Gemäß § 16 d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB / A darf der Zuschlag auf ein Angebot mit unangemessen hohem Preis nicht erteilt werden. Die Ausschreibung ist nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB / A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]