NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse – Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 341-Elektrische Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse – Elektro
Elektrische Anlagen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Elektrische Anlagen
— 7 St. Standverteiler,
— 2 St. Wandverteiler,
— 11 St. Kleinverteiler,
— 1 St. Wandlermessschrank als Niederspannungsschaltgerätekombination,
— 9 St. EDV Verteiler 42 HE,
— 1 St. EDV Verteiler 24 HE,
— 29 265 m Starkstromleitungen,
— 23 305 m Fernmeldeleitungen,
— 1 135 m Kabeltrassen, Brüstungs- und Unterflurkanäle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.