Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29458
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau
Im Rahmen der Elektrifizierung müssen aufgrund der baulichen Veränderungen an Brücken, Stützmauern, etc. sowie aufgrund der Oberleitungsplanung (Platzierung der Mastfundamente) die vorhandenen Kabel-(Cu/LWL) und TK-Anlagen der DB Netz AG sowie das vorhandene LWL-Kabel der Vodafone entlang der Strecke angepasst werden. Dort wo die Kabelführungssysteme mit den Mastfundamenten tangieren, müssen die Kabelführungssysteme erneuert/umgebaut werden und die entsprechenden Kabel um verlegt und ggf. Kabelersatzlängen eingespleißt werden, dto gilt für erdverlegte Cu-Kabel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau
Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Tiefenentwässerung
Im Rahmen der Elektrifizierung müssen aufgrund der baulichen Veränderungen an Brücken, Stützmauern, etc. sowie aufgrund der Oberleitungsplanung (Platzierung der Mastfundamente) die vorhandenen Kabel-(Cu/LWL) und TK-Anlagen der DB Netz AG sowie das vorhandene LWL-Kabel der Vodafone entlang der Strecke angepasst werden. Dort wo die Kabelführungssysteme mit den Mastfundamenten tangieren, müssen die Kabelführungssysteme erneuert/umgebaut werden und die entsprechenden Kabel um verlegt und ggf. Kabelersatzlängen eingespleißt werden, dto gilt für erdverlegte Cu-Kabel.
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 1: Liefern und Aufstellen einer Trafostation incl. Tiefbau
Um die Elektrifizierungsfestigkeit von Anlagen im Oberleitungseinflussbereich sicherzustellen, ist es notwendig, am Standort Erbach (Württ) einen Trenntrafo zu errichten. Für die Errichtung der Trafostation fallen Zusatzkosten an. Der Trafo wird benötigt um die ursprüngliche Leistung, der 50 Hz Anbindung der Fernwirkanlage, zu erfüllen.