S21, PFA 1.6a; Los 2A und Los 3; Zuführung Ober- und Untertürkheim TEI 3 11 268294, NT-135– Referenznummer der Bekanntmachung: 2012/S 138-230212
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.6a; Los 2A und Los 3; Zuführung Ober- und Untertürkheim TEI 3 11 268294, NT-135–
Zuführung Ober- und Untertürkheim
Stuttgart
S21, PFA 1.6a, Los 2A – Zuführung Untertürkheim/ Pbf Untertürkheim: Eisenbahnverkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tunnel (offene Bauweise), Technische Ausrüstung. Bauausführung unter Betrieb.
S21, PFA 1.6a, Los 3 – Zuführung Obertürkheim: Eisenbahnverkehrsanlage, Ingenieurbauwerke (darunter1 Bauwerk im Einschubverfahren), Tunnel (offene Bauweise), Technische Ausrüstung. Bauausführung unter Betrieb.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris − Straßburg − Stuttgart − Wien − Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stuttgart 21, PFA 1.6a, Zuführung Ober- und Untertürkheim, Los 2A und Los 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 506260
Fax: +49 999971
Internet-Adresse: www.porr.at
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Das Erfordernis für die Installation von EL6-Signalen innerhalb der Sperrpausen wurde durch die jeweilige Betra bzw. durch die jeweiligen Ebsü-Pläne vorgegeben. Es handelt sich um eine Leistung die nicht Bestandteil des Bauvertrags ist und erst während der Bauausführung gefordert wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81337
Land: Deutschland
135: Installation von EL6-Signalen.
Die Leistungen dienen der Sicherstellung des Werkerfolgs und haben keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Hauptvertrags. Dieser bleibt unverändert.