Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung sowie die Montage von interaktiven Displays Referenznummer der Bekanntmachung: I20201130-0219
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung sowie die Montage von interaktiven Displays
Kauf, Lieferung und Montage von interaktiven Displays.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kauf, Lieferung und Montage von interaktiven Displays, u. a.:
— 86'' Zoll Displays,
— Einschub-PC's,
— Pylonen/ Doppelpylonen Systeme.
Vorliegend erfolgt der erste Abruf über 114 Stück interaktive Displays mit den notwendigen Komponenten nach Zuschlagserteilung. Bei dieser Menge handelt es sich auch um die Erstabnahmemenge.
Nach Abnahme der ersten 114 Stück Systeme, sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 200 Stück interaktive Displays mit den notwendigen Komponenten möglich. Diese Einzelabrufe erfolgen wahrscheinlich zu jeweils 25 Stück oder 50 Stück. Eine Abnahmeverpflichtung besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis über Handels- bzw. Berufsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 6 Monate sein.
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen.
c) Nachweis, dass Bieter ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der 2 Krankenkassen vor, bei denen die am meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 12 Monate sein.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
d) Nachweis einer – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – gültigen Versicherungspolice, wonach der Bieter über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
e) Eigenerklärung zur Einhaltung und Zahlung des Vergabemindestlohns.
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
g) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter, bezogen auf die zu vergebenden Leistungen,
h) Eigenerklärung zur Benennung und Leistungsbeschreibung von 3 Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
i) Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der „Hardware“ berechtigt ist,
j) Eigenerklärung, dass eine Verfügbarkeit vor Ort durch Vertreter der Projektleitung, etc. im Bedarfsfall innerhalb von 1,5 Stunden beim Auftraggeber garantiert ist.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
Als Installationsbeginn ist die KW 23 2021 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.