Verkehrserhebungen in Bussen HVV 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrserhebungen in Bussen HVV 2021
Es sind Fahrgastbefragungen in Bussen der Hamburger Hochbahn AG und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH durchzuführen. Die Leistung umfasst die Erhebungsvorbereitung, die Feldarbeit und die Plausibilisierung der erfassten Daten. Weitergehende Auswertungen und Hochrechnungen sind nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
Die Erhebungen sind in Hamburg sowie zu einem kleinem Teil in den angrenzenden Randkreisen in Schleswig-Holstein zu erbringen.
Es sind Fahrgastbefragungen mit elektronischen Erfassungsgeräten nach vom Auftraggeber vorgegebenen Fragenkatalog durchzuführen. Die Befragungen sind zu plausibilisieren. Das für die Befragungen erforderliche Personal ist vom Auftragnehmer zu rekrutieren, zu schulen und während der Erhebungen vor Ort zu betreuen.
Die geprüften Erhebungsergebnisse sind in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Struktur elektronisch an den Auftraggeber zu übergeben.
Die durchgeführten Erhebungen sind in einem kurzen Abschlussbericht zu dokumentieren.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrserhebungen in Bussen HVV — 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.omnitrend.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Rechnungsstellung ist zwingend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).