2. Nachtrag zur Geologische Modell- und Berichterstellung (GeoB) zu den OWP-Vorhabensflächen im Gebiet N-3 in der deutschen AWZ der Nordsee (Los 1) und im Gebiet O-1 in der deutschen AWZ der Ostsee (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/848-II
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
2. Nachtrag zur Geologische Modell- und Berichterstellung (GeoB) zu den OWP-Vorhabensflächen im Gebiet N-3 in der deutschen AWZ der Nordsee (Los 1) und im Gebiet O-1 in der deutschen AWZ der Ostsee (Los 2)
2. Nachtrag zur Geologische Modell- und Berichterstellung zu den OWP-Vorhabensflächen in den Gebieten N-3 und O-1
Sitz des ausführenden Auftragnehmers
Gegenstand der Vertragsleistung ist die Überführung hydroakustischer und seismischer Daten unter Berücksichtigung geotechnischer Informationen in ein 3-dimensionales ingenieurgeologisches Tiefenmodell (Geologisches Modell) und die Erstellung des Geologischen Berichts für die FEP-Flächen N-3.5, N-3.6, N-3.8 und, separat, für die FEP-Fläche N-3.7. Die Abschlussberichte der hydrographischen/geophysikalischen/geotechnischen Arbeiten, die Dokumentation der Geologischen Modelle sowie deren ingenieurgeologische:
Interpretation im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. damit einhergehender Offshore Infrastruktur sind in dem jeweiligen Geologischen Berichten zusammenzuführen.
Die Auftragsleistung umfasst folgende Schritte und Inhalte:
a) Die Erstellung und Fortschreibung eines Pflichtenheftes inklusive Zeitplan und Erarbeitung inhaltlicher, formaler sowie visueller Anforderungen an das geologische Modell unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers,
b) Die Erstellung des Geologischen Modells, bestehend aus:
— Übernahme der hydrographischen Produkte:
—— Bathymetrieraster,
—— Seitensichtsonar-Mosaik,
—— GIS-Daten,
— Übernahme geophysikalischer Datensätze (bearbeitet),
—— Sedimentecholotdaten,
—— Einkanalseismik-Daten,
—— Mehrkanalseismik-Daten (poststack unmigriert),
—— Mehrkanalseismik-Daten (poststack migriert),
—— GIS-Daten,
— Übernahme geotechnischer Datensätze,
—— Bohrprofile,
—— Bodenprobeninformationen,
—— Digitale Log-Kurven (z. B. CPT-Profile, P-S-Logging-Kurven),
—— GIS-Daten,
— Zusammenführung der hydrographischen, geophysikalischen und geotechnischen Datensätze in einem Kingdom-Datenprojekt,
— Beschickung der geophysikalischen Daten auf die Bathymetrie,
— Tiefenkonversion der geophysikalischen Datensätze mittels integrierter Auswertung sämtlicher Datensätze, u. a.:
—— Stratigraphische Auswertung und Kartierung geologischer Formationen in den geophysikalischen Daten,
—— Auswertung der geotechnischen Informationen und Definition von faziellen Einheiten (formation tops),
—— Verknüpfung der geotechnischen und geophysikalischen Daten zur Tiefenkonversion über das Modul „Dynamic Depth Conversion“,
— Inhaltliche, formale sowie visuelle Aufbereitung des geologischen -Modells zu einem geologischen 3D-Tiefenmodell, u. a.:
—— Schichtmächtigkeitsanalyse (Isopach-Grids),
—— Amplitudenanomalie-Analyse entlang seismischer Horizonte,
c) Produkterstellung:
— Export der tiefenkonvertierten geophysikalischen Daten im SEG-Y-Format,
— Export der kartierten Reflektoren im ASCII-Format,
— Export von Produkten zur Einbindung in GIS,
— Erstellung von GIS-Produkten,
— Erstellung von Alignement Charts.
d) Erstellung des Geologischen Berichts:
— Zusammenführung der Dokumentationen zur hydrographischen Vermessung, geophysikalischen Untersuchung und geotechnischen Erkundung,
— Dokumentation zur Erstellung des Geologischen Modells,
— Beschreibung des Geologischen Modells,
— Erstellung des Geologischen Berichtes in einer deutschsprachigen und englischsprachigen Version.
Die Vorgaben des Standard Baugrund sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen.
Die das Los 1 dieser Ausschreibung betreffenden FEP-Flächen N-3.5, N-3.6, N-3.8 (Untersuchungsfläche N-03W) und N 3.7 (Untersuchungsfläche N-03-07) liegen in
Der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-3 gemäß dem Flächenentwicklungsplan (FEP, Stand 28.06.2019) in räumlicher Nähe zu den in Betrieb befindlichen OWPs „Gode Wind 1“ und „Gode Wind 2“ sowie zu dem Vorhabensgebiet des planfestgestellten Vorhabens „Gode Wind 3“. Die Gesamtgrößen der Untersuchungsflächen betragen ca. 135 km2 (N-03W) bzw. 21 km2 (N-03-07). Die Untersuchungsflächen umfassen die entsprechenden FEPFlächen, gehen dabei aber geringfügig über die äußeren Grenzen hinaus. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln Norderney, Juist, Baltrum und Langeoog südlich der Fläche betragen etwa 30-40 km.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sitz des ausführenden Auftragnehmers
Nachträgliche Arbeiten, die aufgrund externer Einflüsse notwendig wurden, um die Auftragserfüllung sicherzustellen.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Zum einen musste die Bearbeitungszeit verlängert werden und zum anderen sind zusätzliche Arbeitsschritte und Treffen notwendig geworden.
In einer ersten Vertragsänderung wurden bereits die Termine des Zahlungsplans im Rahmen des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans angepasst.
1. Corona Pandemie:
Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation waren und sind jegliche Präsenzveranstaltungen zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin – dazu zählen auch die geplanten Workshops und Besprechungen – nicht durchführbar. Um diese Treffen annähernd adequat zu ersetzen, mussten und müssen deutlich häufiger Kurzbesprechungen und Telefonkonferenzen anberaumt werden. Dieses Vorgehen war und ist für die Abstimmung des Vorgehens und die zufriedenstellende Auftragserfüllung zwingend notwendig. Das finanzielle Kontingent für Besprechungen ist durch diesen Umstand deutlich eher ausgeschöpft, als geplant. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Juni 2020 war es für die Auftraggeberin nicht vorhersehbar, dass die Pandemie-Situation auch knapp 10 Monate später noch vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt war in Kreisen der Politik schon von Öffnungsstrategien, etc. die Rede.
2. Neue Anforderungen an die Berichte zur Absicherung der Antragssteller bei der BNetzA:
Die Ergenisse des Verfahrens dienen u.a. der Sicherheit der Antragsteller im Rahmen der Flächenauktion der Bundesnetzagentur. Nach der Zuschlagserteilung wurde im Rahmen von Koordinierungsgesprächen mit den Antragstellern deutlich, dass in den Texten und Graphiken des Berichtes eine höhere Detailierung notwendig ist. Zudem müssen die ausgeschriebene Leistung und der – in einem anderen Verfahren ausgeschriebene – geotechnische Datenbericht zur Flächenvorerkundung qualitativ gleichwertig – im Sinne der Inhaltstiefe und grafischen Darstellungen – sein. Auch das Layout muss zwischen den beiden Berichten abgestimmt werden. Hinzukommt, dass für diese zusätzlichen Arbeiten weitere Besprechungen mit der Auftragnehmerin notwendig werden. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung war es für die Auftraggeberin nicht vorhersehbar, dass sich die inhaltlichen und gestalterischen Anforderungen an den Bericht von Seiten der Antragsteller so stark ändern würden. In dem ursprünglichen Auftrag wurden zwar Treffen und Arbeitsstunden für die Überarbeitung des Berichtes bzw. Angleichung der Berichte vorgesehen, jedoch nicht in dem nun benötigten Umfang.
3. Zusätzlicher Aufwand bei der Datenbearbeitung und wegen geänderter Datenmenge:
Das Ziel der Modell- und Berichterstellung ist die Berücksichtigung und Integration von Bestandsdaten der Auftraggeberin. Bei der Übernahme der Bestandsdaten durch die Auftragnehmerin wurden, vorher nicht bekannte Mängel in der Datenqualität, durch die Auftragnehmerin festgestellt. Die generelle Qualität der Bestandsdaten ist jedoch ausreichend. Die Nutzung der Bestandsdaten ist fachlich notwendig, weshalb an der Integration der Daten bei der Modell- und Berichterstellung festgehalten wurde. Die Mängel führten jedoch dazu, dass zusätzliche Bearbeitungsschritte notwendig wurden. Diese ermöglichen jedoch zugleich, die Nutzung weiterer Datensätze, deren Qualität im Vorhinein von der Auftraggeberin als nicht ausreichend eingeschätzt wurden. Aufgrund der fachlichen Anforderung einer möglichst weitgehenden Integration bestehender Informationen sollen die vorgenannten Datensätze dem Auftragsvolumen zugeschlagen werden. Die ursprünglich beauftragten Arbeitsstunden sind durch diese Entwicklungen deutlich eher ausgeschöpft worden, als geplant. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung war es für die Auftraggeberin nicht vorhersehbar, dass Teile der Datensätze, aufgrund ihrer Qualität, zunächst noch eines zusätzlichen Bearbeitungsschrittes bedurften, um anschließend ausgewertet zu werden. Das dieser Bearbeitungsschritt zusätzlich dazu auch Datensätze nutzbar macht, die eigentlich als unbrauchbar eingestuft wurden, konnte die Auftraggeberin ebenfalls nicht vorhersehen. Letzteres führt jedoch dazu, dass die Aussagekraft von Modell und Bericht noch gesteigert wird.