Abbiegeassistenzsystem Referenznummer der Bekanntmachung: Abbiegeassistenzsystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbiegeassistenzsystem
Lieferung von Abbiegeassistenzsystemen einschließlich Halterungen etc. zur Ausstattung von bis zu 1 100 Fahrzeugen / Bussen.
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg
Lieferung von Abbiegeassistenzsystemen einschließlich Halterungen etc. zur Ausstattung von bis zu 1 100 Fahrzeugen/Bussen mit diesem System (nachfolgend – Gesamtsystem – genannt). Die tatsächliche Abnahmemenge richtet sich nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und ergibt sich somit aus den entsprechend durch den Auftraggeber getätigten Bestellungen/Abrufen. Ergänzend zu dem oben genannten Liefer- und Leistungsumfang ist der Auftraggeber einseitig berechtigt folgende Optionen zu beauftragen:
a. Den Einbau / Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen einschließlich Halterungen etc. durch den Auftragnehmer,
b. Die Durchführung eines Probebetriebs.
a. Einbau/Ausrüstung der Fahrzeuge (Busse) von / mit Abbiegeassistenzsystemen einschließlich Halterungen etc. durch den Auftragnehmer,
b. Die Durchführung eines Probebetriebs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbiegeassistenzsysteme für Busse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.kfb-jessen.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DV7A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]