Neubau einer Wohnanlage mit 161 WE, 1 Kindertagesstätte und Großtiefgarage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinnuetzige.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage mit 161 WE, 1 Kindertagesstätte und Großtiefgarage
Stahlbetonfertigteile.
Vorhaben:
Die GWG Ingolstadt führt in der Stargarder Straße den Neubau einer Wohnanlage mit Kindertagesstätte durch, bestehend aus 5 Häusern, davon 2 Hochhäuser mit 12 bzw. 18 Obergeschossen, und einer Großtiefgarage. Die Baumeisterarbeiten befinden sich seit August letzten Jahres in Ausführung, in der zweiten Jahreshälfte 2021 wird die Ausführung von Fassaden- und Ausbaugewerken beginnen.
Die nun zur Ausschreibung kommenden Arbeiten für Stahlbetonfertigteile beinhalten sämtliche Arbeiten für die Herstellung, Lieferung und Montage von Stb Fertigteilen.
Baumassen:
Anzahl Wohnungen 161
(zzgl. Kindertagesstätte mit 4 Gruppen)
— BRI gesamt zirka 75 000 m3,
— BGF gesamt zirka 24 000 m2,
— davon Tiefgarage zirka 11 000 m3,
— Zirka 3 500 m2.
Gebäudehöhen von zirka 13 bis 55 m über OK Gelände (Nebenanlagen bis zirka 4 m)
Folgende Leistungen sind für das Bauvorhaben anzubieten:
Herstellung, Lieferung und Montage von Stb-Fertigteilen, Plattenstärke d = 12 cm, zum ober-Flächengleichen Einbau in die vorgehängte Fassade aus Klinkermauerwerk, Ausführung umlaufend im Sockelbereich bei allen Bauteilen, als Attikaplatten bei allen Brückenbauten und als Fassadenplatten bis ins 5. OG, FT-Platten gerade oder als Winkelstücke für Gebäudeecken, inkl. Befestigungen, Statik, Vorbereitung und aller Dämmarbeiten sowie Hydrophobierung und Lasur aller Fertigteile und Anti-Graffiti Behandlung im Sockelbereich.
Herstellung, Lieferung und Montage von U-förmigen Balkonbrüstungen als Stb-Fertigteile, Ausführung:
Symmetrisch und asymmetrisch, Höhe 1,155 m, Ansichtsbreiten von ca. 2,40 bis 5,75 m, Schenkellängen,
— ca. 1,25/ 1,40 m, und von L-förmigen Balkonbrüstungen als zweiteilige Balkone, Ansichtsbreiten von ca. 2,45 bis 4,05 m, Schenkellängen von ca. 1,40 bis 2,00 m. FT-Sockelelemente gerade, Höhe 1,435 m, gesamt ca. 340 m2,
— Breiten von ca. 0,50 bis 6,25 m,
— FT-Sonderelemente gerade, Höhen von ca. gesamt ca. 50 m2 1,00 bis 1,70 m, d = 12 cm,
— Breiten von ca. 1,50 bis 5,30 m, teilweise mit Ausklinkungen im Anschlussbereich von Fenstern,
— Sockelelemente als Winkelplatten, Höhe 1,435 m, gesamt ca. 450 m2 Schenkellängen von ca. 0,50 bis 4,50 m2,
— Dämmung MW, vlieskaschiert, d=18 cm gesamt ca. 825 m2 Brandriegel, MW, h = 20 cm, d = 22 cm gesamt ca. 70 m2 Balkonbrüstungen symmetrisch: 17 St.,
— Fläche ca. 115 m2 Balkonbrüstungen asymmetrisch: 26 St.,
— Fläche ca. 200 m2 Balkonbrüstungen L-förmig: 8 St. Fläche ca. 45 m2.
Die Ausführung der Arbeiten sollen am 27.1.2022 mit der Montage der Stb-Fertigteile beginnen.
Die Arbeiten sollen bis zum 2.2.2023 fertig gestellt sein.
Vorab müssen im /Oktober/November 2021 die Fertigteile bemustert werden.
Die Wohnanlage wird abschnittsweise errichtet, daher müssen auch die Stb-Fertigteile Abschnittsweise, alsbald die Vorleistung erbracht ist, montiert werden. Insbesondere müssen die Arbeiten Hand in Hand mit den Ziegelmauerwerks- und den Gerüstbauarbeiten (Rückbau)
Erfolgen. Hierbei kann es zu Unterbrechungen im Bauablauf kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
1. Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124),
3. Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124),
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG,
5. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217736
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217736
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Abschnitt IV: Verfahren
85055 Ingolstadt
Keine Teilnahme erlaubt!
Nur elektronische Angebotsabgabe möglich!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 85538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).