S21, PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach TEC510243929 Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 137-211193
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach TEC510243929
S21, PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
Stuttgart
S21, PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PFA 1.1, VE 01: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.zueblin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen sind die Dükerleitungen der Sicherheitsdrainage sehr schwer zu revisionieren oder zu spülen. Um dies zu vereinfachen und die Fertigstellung der Sicherheitsdrainage gemäß aktuellen Normen und Regelwerken zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Planung notwendig geworden. Unter beengten Platzverhältnissen und sehr begrenzter BE-Fläche muss zur Sicherstellung des Baubetriebs zusätzliche Planung- und Ausführungsleitungen erbracht werden. Diese stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der vom ANBau zu erbringenden Leistungen und kann daher auch nur vom ANBau durchgeführt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.zueblin.de
674: Tunnel Südkopf – BA21 Dükerung Sicherheitsdrainage.
Bei den o. g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, welche nötig sind, um die Umsetzung der Leistungen aus dem Hauptvertrag nicht zu gefährden bzw. zu gewährleisten. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit, der vom ANBau zu erbringender Leistung besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung der o. g. Leistungen kommt demnach nur durch den ANBau in Betracht. Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN ist unwirtschaftlich und wäre folglich mit nicht zu vermeidenden Zusatzkosten und erheblichen Beeinträchtigungen des Bauablauf sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich verbunden. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, welche nötig sind, um die Umsetzung der Leistungen aus dem Hauptvertrag nicht zu gefährden bzw. zu gewährleisten. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der vom ANBau zu erbringenden Leistung besteht.