S21, PA 1.5; VE S-Bahn Los 4 Süd, Hbf bis Wolframstraße, 17FEI25463 Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S059/110468
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.5; VE S-Bahn Los 4 Süd, Hbf bis Wolframstraße, 17FEI25463
S21, PA 1.5; VE S-Bahn Los 4 Süd, Hbf bis Wolframstraße
Stuttgart
S21, PA 1.5; VE S-Bahn Los 4 Süd, Hbf bis Wolframstraße.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze (TEN)“ „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21; PA 1.5; Neubau S- Bahn Hbf – Los 4 Süd – Wolframstraße
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Für das Projekt S21 ist die Trassenverlegung der S-Bahn notwendig. Los 4 Süd umfasst den S-Bahn Neubau Bauabschnitt Stuttgart HBF bis kurz hinter die Wolframstr. Im Zuge der Ausführungsplanung und Ausführung erfolgte eine weitere Detailierung des Projektes. Bei der Bauausführung wurde erkannt, dass die bituminöse Bestandsabdichtung der Bodenplatte gering asbesthaltig ist. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer Anordnung, damit für die Ausführung der Bohr- und Düsarbeiten bei Asbestbelastung dien in der Ausschreibung nicht beschrieben war die weiteren Randbedingungen geklärt werden.
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
191007-1: Umgang mit asbesthaltiger Bitumenabdichtung
Eine Änderung des Gesamtcharakters läge vor, wenn sich das Wesen des gesamten Auftrages verändern würde — indem beispielsweise die originäre Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung durch andersartige Leistungen ersetzt werden würde oder indem sich die Art der Erbringung der Leistung grundlegend ändern würde. Dies ist gegenständlich nicht der Fall.