Rahmenvereinbarung über den Kauf von mobilen PC`s (Laptops, Los 1) und mobilen PC`s mit Touchfunktio Referenznummer der Bekanntmachung: LRA001001EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf von mobilen PC`s (Laptops, Los 1) und mobilen PC`s mit Touchfunktio
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist der Kauf von mobilen PC´s (Laptops, Los 1) und mobilen PC`s mit Touchfunktion (Touch Convertibles, Los 2) einschließlich Service.
Los 1 Tragbare Personal Computer 15 Zoll (Laptops)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von tragbaren Personal Computer 15 Zoll (Laptops) einschließlich 36 Monate Service.
Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 4 Jahre.
Siehe II.2.7).
Los 2 Tragbare Personal Computer 14 Zoll
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von tragbaren Personal Computer 14 Zoll mit Touchfunktion (Touch Convertibles) einschließlich 36 Monate Service.
Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 4 Jahre.
Siehe II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist gemäß Formblatt L 124; Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat gemäß Formblatt L 124; Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt L 124; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister gemäß Formblatt L 124. Die Eigenerklärungen sind mittels dem Formular L 124 mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den geforderten Eigenerklärungen entsprechende Nachweise anzufordern.
(1) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen (pro Schadensfall): Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR; die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt mindestens das zweifache der je Versicherungsfall vereinbarten Deckungssummen; auf gesondertes Verlangen: entsprechende Zusicherung der Versicherung oder entsprechender Versicherungsnachweis.
Zu (1): der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren beträgt im Los 1 mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a. und im Los 2 mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a.. Die Beauftragung mit beiden Losen setzt einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR p.a. voraus.
Zu (2): Abgabe der Eigenerklärung und – soweit verlangt – Vorlage der Zusicherung der Versicherung oder eines entsprechenden Versicherungsnachweises.
(1) Eigenerklärung zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer-und Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Leistung (hier: Beschreibung des Liefergegenstandes), des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers mit Ansprechperson inkl. Kontaktdaten gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die benannten Referenzen.
(2) Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt L 124;auf gesondertes Verlangen: entsprechende Nachweise.
(3) Angabe der Leistungen, für die ein Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist gemäß Formblatt L 235.
Zu (1) Eine Referenz wird im Los 1 dann als vergleichbar angesehen, wenn diese die Lieferung von Laptops in einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zum Gegenstand hatte.
Eine Referenz wird im Los 2 dann als vergleichbar angesehen, wenn diese die Lieferung von Laptops Laptops mit Touchfunktion in einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zum Gegenstand hatte.
Es müssen je angebotenen Los mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 1Nr.-1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).