Kniprodestr. 31 – Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige Referenznummer der Bekanntmachung: P15004-30411000-001-461-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kniprodestr. 31 – Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige
Es ist vorgesehen, 2 Aufzugsanlagen eines Bestandsbaus mit 12 Obergeschossen sowie einem direkt angegliederten Neubau mit 3 Obergeschossen neu zu errichten. Einer der Aufzüge ist ein Feuerwehraufzug. Der Ausbau erfolgt in mehreren Teilabschnitten.
Kniprodestr. 31
10407 Berlin
Es ist vorgesehen, 2 Aufzugsanlagen eines Bestandsbaus mit 12 Obergeschossen sowie einem direkt angegliederten Neubau mit 3 Obergeschossen neu zu errichten. Einer der Aufzüge ist ein Feuerwehraufzug.
Der Ausbau erfolgt in mehreren Teilabschnitten.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und die betriebsbereite Montage von:
— Aufzug 1 Feuerwehraufzug, maschinenraumlos als Seilaufzug,
— Tragkraft 1 000 kg,
— Kabine 1 100 x 2 100 mm,
— FH 31,18 m,
— 13 Haltestellen,
— 13 Zugänge,
— Durchladung,
— 1,6 m/s,
— Ausstattung barrierefrei,
— Ausstattung als Feuerwehraufzug
— Maßnahmen gem. BetrSichV
— Aufzug 2, maschinenraumlos als Seilaufzug
— Tragkraft 1 000 kg,
— Kabine 1 100 x 2 100 mm,
— FH 35,01 m,
— 15 Haltestellen,
— 15 Zugänge,
— Durchladung,
— 1,6m/s,
— Ausstattung barrierefrei,
— Maßnahmen gem. BetrSichV.
Mit der Ausführung ist zu beginnen gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kniprodestr. 31 – Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige
Ort: 01477 Arnsdorf
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM – Berliner Immobilienmanagement GmbH auch Geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über itwo-tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf itwo-tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über itwo-tender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf itwo-tender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen.
Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen. Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 23.2.2021 um 12.00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform itwo-tender einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf itwo-tender einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht
Abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland