Technische Außenanlagen, Stübenhofer Weg 20 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 003-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Außenanlagen, Stübenhofer Weg 20
Die Grund- und Stadtteilschule Stübenhofer Weg befindet sich im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg. Das Bauvorhaben ist in drei Bauschnitte unterteilt, beginnend mit Abriss- und Schadstoffsanierungsarbeiten, den Neubau der Grundschule mit einer Turnhalle und den Anbau an die Stadtteilschule. Im zweiten Bauabschnitt wird ein Werkstattgebäude errichtet, incl. Umbau und Sanierung von Fachklassen und im dritten Bauabschnitt erfolgt der Neubau einer zweiten Sporthalle.
Die ausgeschriebenen Positionen des Loses Tiefbauarbeiten – technische Anlagen in der Außenanlage umfassen nur die Baumaßnahme des ersten Bauabschnittes.
Stübenhofer Weg 20
21109 Hamburg
Tiefbauarbeiten – technische Anlagen in der Außenanlage:
— Regenwassergrundleitung: ca. 185 m DN 100-125, 65 m DN 150-200, 115 m DN 250-300,
— Schmutzwassergrundleitung: ca. 30 m DN 100-125, 150 m DN 150-200,
— Rigolenfüllkörper 80 x 80 x 66 cm: ca. 330 Stück,
— Kontrollschächte: ca. 38 Stück,
— Erdverlegte Wasserleitung: ca. 85 m,
— Erdverlegte Heizungsleitung: ca. 96 m.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. März 2021 bis April 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Außenanlagen, Stübenhofer Weg 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]