OWL GmbH — Lieferung und Installation von Info-Stelen und Monitoren mit Touch Displays Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VGV-O-OWL 1/2021 ZV 89/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 5221 / 13-173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 5221 / 13-173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
OWL GmbH — Lieferung und Installation von Info-Stelen und Monitoren mit Touch Displays
OWL GmbH — Lieferung und Installation von Info-Stelen und Monitoren mit Touch Displays bei 29 Kommunen in der Region.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Digitalisierung in Freizeit und Tourismus stellt die Region vor große Herausforderungen. Das Projekt „Zukunftsfit Digitalisierung" macht sich auf den Weg, die Informationsbedürfnisse von Einheimischen und Gästen in digitalen Zeiten zu erfüllen.
Es ist unabdingbar, als Region, als Ort, als Anbieter digital sichtbar zu bleiben und weitere sich bietende Chancen der Digitalisierung zu nutzen: verbessertes Freizeiterlebnis, effizienterer Ressourceneinsatz und moderneres Image.
Zentrale Aufgabe für Touristiker ist die Erlebbarmachung und Vernetzung des kulturellen und freizeitbezogenen Angebotes der Region durch digitale Services mit umfangreichen und individualisierten Informationen. Bewohner und Gäste müssen künftig stets zur richtigen Zeit am richtigen Ort die für Sie relevanten Informationen bekommen.
Einer dieser „richtigen“ Orte ist die örtliche Tourist-Information. Es kann aber auch das Rathausfoyer oder der Marktplatz sein. Hier sollen interaktive Touch-Bildschirme, Info-Stelen installiert werden und dies sowohl Indoor als auch Outdoor.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind dazu von den Auftragnehmern zu erbringen. Dabei sollen die Leistungen im 3. Quartal 2021 starten und zügig vorangetrieben werden. Ziel ist es, dass der Auftrag im 1. Quartal 2022 abgeschlossen wäre.
Der Auftragnehmer soll Indoor- und Outdoorstelen sowie Monitore liefern, die in den Orten der Region eine digitale Informationsmöglichkeit für Gäste bieten und so das freizeitbezogene und kulturelle Angebot in der Region erlebbar machen.
Der Auftragnehmer soll 3 verschiedene Modelle der Info-Stelen liefern. Im Indoor-Bereich soll es einerseits eine Stele mit 55“Zoll Info-Bildschirm selbststehend und einen 55“Zoll Info-Bildschirm Wandmontage geben. Im Outdoor-Bereich soll es eine Info-Stele mit einem 55“Zoll Info-Bildschirm selbststehend geben.
Anzahl der Stelen und Bildschirme:
— 13 Stück Indoor-Stelen mit 55“Zoll Info-Bildschirm selbststehend,
— 11 Stück Indoor-Display mit 55“Zoll Info-Bildschirm Wandmontage,
— 38 Stück Outdoor-Stelen mit 55“Zoll Info-Bildschirm selbststehend.
EFRE-Förderprojekt: Mittel der EU und dem Land NRW
Der Auftrag soll nach Auftragsvergabe bis zum 31.8.2022 ausgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Vergleichbares (Vereinsregister, Partnerschaftsregister etc.), sofern eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist (nicht älter als 6 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
Da nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, ist die Teilnahme von Bietern bei der Öffnung nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.