Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch Referenznummer der Bekanntmachung: 01/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulstiftung-ekbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021;
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert,
Um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Schüler-Laptop 13"
Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchstraße 69, Haus 3 Etage 3 Raum 3302
10249 Berlin
Lieferung von 126 Schüler-Laptops 13".
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätzte Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Schüler-Laptop „Convertible“
Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchstraße 69, Haus 3 Etage 3 Raum 3302
10249 Berlin
Lieferung von 394 Schüler-Laptops „Convertible“.
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 221.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätze Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindestanforderung zu den Referenzen: Mindestens 3 mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen bzw. des pandemiebedingten Hybridunterrrichts mit Online-Unterricht sind die Schüler auf die Benutzung von mobilen Endgeräten angewiesen. Um allen Schülern die Teilnahme an diesen neuen Unterrichtsformen zu ermöglichen, müssen schnellstmöglich entsprechende Geräte beschafft und den Schülern als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Damit die Versorgung zum neuen Schuljahr gewährleistet werden kann, muss wegen der derzeigen Lieferfristen und dem notwendigen Vorlauf zum Einrichten und Verteilen der Geräte die Beauftragung schnellstmöglich erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Stiftungssitz ist in Potsdam.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAD1PG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.