Lieferung eines Gerätewagens-Logistik GW-L1 nach DIN EN 1846 und DIN 14555-21 unterteilt in 2 Lose für die Stadt Oldenburg i. H. Referenznummer der Bekanntmachung: 04-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oldenburg-holstein.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagens-Logistik GW-L1 nach DIN EN 1846 und DIN 14555-21 unterteilt in 2 Lose für die Stadt Oldenburg i. H.
Die Stadt Oldenburg in Holstein plant die Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1 mit 14 000 kg Gesamtgewicht.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines GW-L1 mit Gesgw. 14 000 kg (Kurzzeichen: Los 1)
23758 Oldenburg in Holstein
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines GW-L1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 14 000 kg.
Aufbau geeignet zur Darstellung eines GW-L1 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
23758 Oldenburg in Holstein
Aufbau geeignet zur Darstellung eines GW-L1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 14 000 kg und Zusammenführung aller Lose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines GW-L1 mit Gesgw. 14 000 kg (Kurzzeichen: Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines GW-L1 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz, Neiße
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/