Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Beladung für die Stadt Töging a. Inn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toeging.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Beladung für die Stadt Töging a. Inn
Beschaffung einer Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Beladung in 3 Losen (Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander abzugeben) für die Stadt Töging am Inn gem. DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Beschaffung eines Fahrgestells für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Töging a. Inn
Töging am Inn
Beschaffung eines Fahrgestells für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 (Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander abzugeben) für die Stadt Töging a. Inn gem. DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander abzubieten.
Beschaffung eines Aufbaus für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Töging a. Inn
Töging am Inn
Beschaffung eines Aufbaus für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 (Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander abzugeben) für die Stadt Töging a. Inn gem. DIN 1846 -1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander abzubieten.
Beschaffung der Beladung für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Töging a. Inn
Töging am Inn
Beschaffung der Beladung für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 (Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander abzugeben) für die Stadt Töging a. Inn gem. DIN 1846 -1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 bis, DIN 14043, DIN EN 1777 und dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Fahrgestells für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Töging a. Inn
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Aufbaus für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Töging a. Inn
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung der Beladung für eine Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Töging a. Inn
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engertsham
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]