Durchführung von Workshops „Seminar Gründerteam“ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Workshops „Seminar Gründerteam“ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer
Das Programm „Exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile Exist-Gründerstipendium sowie Exist-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit Exist-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Exist-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de). Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für Exist-Gründerstipendium und für Exist-Forschungstransfer. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein. Der Anbieter soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung des Seminars einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Die Seminarteilnehmer setzen sich bundesweit zusammen. Daher sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare an 2 regional verschiedenen Orten mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Berlin und München angeboten werden. Für den Fall von Einschränkungen von Präsenzveranstaltungen aus Gründen der Infektionsgefahr, aufgrund einer behördlichen Untersagung oder aufgrund von Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich (Alternativleistung).
Durchführung von Workshops „Seminar Gründerteam“ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer
Berlin
Los 1, „Seminare in Berlin“: Das Programm „Exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile Exist-Gründerstipendium sowie Exist-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit Exist-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Exist-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de). Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für Exist-Gründerstipendium und für Exist-Forschungstransfer. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein. Der Anbieter soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung des Seminars einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Es sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare angeboten werden. Für den Fall von Einschränkungen von Präsenzveranstaltungen aus Gründen der Infektionsgefahr, aufgrund einer behördlichen Untersagung oder aufgrund von Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich (Alternativleistung).
Durchführung von Workshops „Seminar Gründerteam“ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer
München
Los 2, „Seminare in München“: Das Programm „Exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Wichtige Bestandteile sind die Programmteile Exist-Gründerstipendium sowie Exist-Forschungstransfer. Diese bundesweiten Förderprogramme dienen zur direkten Unterstützung von technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase. Mit EXIST-Gründerstipendium werden zukünftige GründerInnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee in einen Businessplan sowie bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Exist-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten insbesondere für Hightech-Gründungen verbunden sind (siehe auch www.exist.de). Ziel des Workshops „Seminar Gründerteam“ ist die spezifische Analyse des jeweiligen Gründerteams sowie deren Geschäftsmodell im Rahmen eines 1 ½ tägigen Seminars. Der Workshop verfolgt zusätzlich das Ziel, den potentiellen Gründerteams konkrete Handlungsempfehlungen zu Weiterbildungs- und Beratungsbedarfen sowie evtl. Teamerweiterungen zu geben. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung der Seminare für Exist-Gründerstipendium und für Exist-Forschungstransfer. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars soll die Gelegenheit zur Netzwerkbildung der Gründer untereinander sowie der Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten sein. Der Anbieter soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung des Seminars einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Es sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare angeboten werden. Für den Fall von Einschränkungen von Präsenzveranstaltungen aus Gründen der Infektionsgefahr, aufgrund einer behördlichen Untersagung oder aufgrund von Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich (Alternativleistung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Workshops „Seminar Gründerteam“ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen Exist-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Workshops „Seminar Gründerteam“ für UnternehmensgründerInnen aus den Förderprogrammen Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim i.OB
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.