Betrieb des Zollhauses in List auf Sylt Referenznummer der Bekanntmachung: ZollH KurV List 04-2021
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: List auf Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25992
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.list-sylt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Zollhauses in List auf Sylt
Betrieb eines Gewerbes und der öffentlichen Toiletten, sowie die Instandhaltung und -setzung der Liegenschaft Zollhaus, List auf Sylt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Konzessionsgeberin hat für den Abschluss des Konzessionsvertrages die Ziele, dass in der Liegenschaft Zollhaus (Anlagen I-III), Hafenstraße 16, 25992 List auf Sylt, wie nachfolgend beschrieben zum einen ein Gewerbe betrieben wird und zum anderen die öffentlichen Toiletten ganzjährig täglich mindestens von 10 bis 19 Uhr betrieben werden, wozu die zukünftige Konzessionsnehmerin den Brandschutz, das Dach und die für ihre Nutzung erforderlichen baulichen Maßnahmen, die Instandhaltung und -setzung und gegebenenfalls anfallende weitere Kosten auf eigene Rechnung übernimmt. Außerdem gehört zu den Zielen des Betriebs des Zollhauses, dass die Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beachtet werden.
Ausgeschlossen ist im Zollhaus der Betrieb eines Gewerbes der Gastronomie, der Verkaufs von Waren oder Tickets, die Vermietung von E-Hot Rods oder E-Scootern, die Nutzung zu religiösen Zwecken sowie zu Wohnzwecken, der Betrieb einer Markhalle, des Glücksspiels oder eines Erotik-Geschäfts o. ä. Abgesehen von diesen Ausnahmen ist ein Gewerbe jeglicher Art möglich, z. B. Büroräume für Freiberufler und andere Unternehmen, wie Vermietung als Tagesbüros, Betriebe für Gesundheit, Körperpflege sowie die Vermietung z. B. von Sportgeräten, Sportstudio, Kinder-Club, Kreativworkshops und Dienstleistungen rund ums Haustier und vieles andere mehr.
Von Seiten der Gemeinde wird nicht ausgeschlossen, dass die zukünftige Konzessionsnehmerin auf eigene Kosten beispielsweise den Standort der öffentlichen Toiletten oder den öffentlichen Spielplatz verlegt oder Teile des Flachdachs für die Nutzung als Terrasse ertüchtigt. Die Genehmigungsfähigkeit solcher Vorhaben hat die zukünftige Konzessionsnehmerin auf eigene Rechnung und eigenes Risiko zu klären.
Im Folgenden werden diese zuvor beschriebenen Ziele sowie die von der Konzessionsnehmerin zu erbringenden Leistungen zur Erreichung dieser Ziele unter der Formulierung „Betrieb des Zollhauses“ zusammengefasst.
Es ist beabsichtigt den Konzessionsvertrag für die Dauer von 8 Jahren abzuschließen mit der Option für die Konzessionsgeberin der 2-maligen Verlängerung um je 2 Jahre.
Weitere CPV-Codes z. B.:
— 92000000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport,
— 92330000-3 Dienstleistungen in Verbindung mit Erholungsgebieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Teilnahmeunterlagen – https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f2e72668-acd1-4880-9b96-f7d60cd8061e
Siehe Teilnahmeunterlagen – https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f2e72668-acd1-4880-9b96-f7d60cd8061e
Siehe Teilnahmeunterlagen – https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f2e72668-acd1-4880-9b96-f7d60cd8061e
Siehe Teilnahmeunterlagen – https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f2e72668-acd1-4880-9b96-f7d60cd8061e
Siehe Teilnahmeunterlagen – https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f2e72668-acd1-4880-9b96-f7d60cd8061e
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Vergabe des Konzessionsvertrages wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt:
1. Stufe Bewerbungsphase,
2. Stufe Angebotsphase.
Einzelheiten für die Bewerbungs- und Angebotsphase regeln die Teilnahmebedingungen. Das Verfahren wird frei gestaltet (§12 KonzVgV). Es werden nur die Teilnahmeunterlagen – und keine Auftragsunterlagen – zum Download zur Verfügung gestellt. Die Konzessionsgeberin richtet das Verfahren nicht an den Vorschriften der Vergabeordnung zum Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb aus. Zu VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt siehe VI.4.1).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.