Los 1: Morgen- und Mittagsfahrten zur und von der Partnerklasse der Rupert-Egenberger-Schule in Feldkirchen Los2: Nachmittagsfahrten von der Rupert-Egenberger-Schule in Unterschleißheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: Morgen- und Mittagsfahrten zur und von der Partnerklasse der Rupert-Egenberger-Schule in Feldkirchen Los2: Nachmittagsfahrten von der Rupert-Egenberger-Schule in Unterschleißheim
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Rupert-Egenberger-Schule besuchen lernbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren (L-Schüler/-innen).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen, sowie
— eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z. B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2026/27 (6 Jahre) beauftragt.
Morgen- und Mittagsfahrten von beeinträchtigten Schülern/-innen zur und von der Partnerklasse der Rupert-Egenberger-Schule in Feldkirchen
Feldkirchen
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.
Die Partnerklasse der Rupert-Egenberger-Schule besuchen lernbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 9 Jahren (L-Schüler/-innen). Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit.
Die L-Schüler/-innen sind aufgrund dessen auch immer an der Wohnadresse abzuholen.
Der Einsatz von Kleinfahrzeugen ist erforderlich, da die L-Schüler/-innen zumeist direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist.
Die auch während eines Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl, Art und Umfang der Beeinträchtigungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht erforderlich.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülern/-innen der Partnerklassen der Rupert-Egenberger-Schule auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Dabei werden die Schüler/-innen von ihren Wohnadressen im Landkreis München zur Partnerklasse Feldkirchen, Dornacher Str. 3a gefahren (Morgenfahrten). Dort besuchen die Schüler/-innen Diagnose- und Förderklassen.
Mittags, derzeit um 11.40 Uhr und/oder 13.25 Uhr, werden die Schüler/-innen dann wieder von der Partnerklasse Feldkirchen zu ihren Haltepunkten befördert (Mittagsfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen, sowie
— eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z. B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2026/27 (6 Jahre) beauftragt
Nachmittagsfahrten von der Rupert-Egenberger-Schule in Unterschleißheim
Unterschleißheim
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.
Die Rupert-Egenberger-Schule besuchen lernbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren (L-Schüler/-innen). Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit.
Die L-Schüler/-innen sind aufgrund dessen auch immer an der Wohnadresse oder in deren unmittelbaren Nähe abzuholen.
Aufgrund der langen Strecken und der maximalen Fahrzeit von 60 Minuten pro Fahrt für die Schüler/innen ist der Einsatz von mindestens 2 Fahrzeugen erforderlich. Es muss auch gewährleistet sein, dass einzelne Schüler/innen zu ihrem jeweiligen Wohnsitz zurückzubringen sind.
Die auch während eines Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl, Art und Umfang der Beeinträchtigungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht erforderlich.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülern/-innen der Rupert-Egenberger-Schule auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Dabei werden die Schüler/-innen nur nachmittags an den Schultagen Montag bis Donnerstag, derzeit um 15.50 Uhr zu ihren Haltepunkten an den Wohnadressen befördert (Nachmittagsfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen, sowie
— eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z. B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2026/27 (6 Jahre) beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214783
Formblatt L124EU – Eigenerklärung zur Eignung:
Eintragung des Bieters in das Handelsregister
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214783
Formblatt L124EU – Eigenerklärung zur Eignung:
Aktueller Versicherungsnachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214783
Formblatt L124EU – Eigenerklärung zur Eignung:
Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte Schülerbeförderungsleistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214783
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der Internetadresse
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214783
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]