Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40910
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Kabeltiefbau Abschnitt Freilassing – Piding – Bad Reichenhall (Strecke 5740 km 0,000 Freilassing – Strecke 5741 km 1,508 Bad Reichenhall).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbau Abschnitt Freilassing – Piding – Bad Reichenhall (Strecke 5740 km 0,000 Freilassing – Strecke 5741 km 1,508 Bad Reichenhall)
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berchtesgaden
Kabeltiefbau Abschnitt Freilassing – Piding – Bad Reichenhall
(Strecke 5740 km 0,000 Freilassing – Strecke 5741 km 1,508 Bad Reichenhall).
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
13 – Frühere Änderungen: keine
Aktuelle Änderung:
Voraussichtliche Mehrmengen KTB
Die Ausschreibung der Leistung musste bereits vor Abschluss der Ausführungsplanung erfolgen. Durch die Ausführungsplanung haben sich dann einige Themen nochmals geändert. Hierdurch gibt es Massenverschiebungen.
Die vorgefundenen Orts- und Bodenverältnisse habe ebenso eine Mehrung der vertraglich vorgesehenen Massen zur Folge.
Die Planungsänderungen und die örtlichen Gegebenheiten waren zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar.