Ausstattung_Fachräume_Chemie Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-16-10-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung_Fachräume_Chemie
Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den Lehrunterricht „Chemie“. Mit der Ausstattung sollen die neu geschaffenen Fachräume ausgestattet werden.
Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den Lehrunterricht „Chemie“. Mit der Ausstattung sollen
Der Landkreis Freising beabsichtigt als Sachaufwandsträger für die Staatliche Realschule Au in der Hallertau die Beschaffung der Ausstattung für den Lehrunterricht „Chemie“. Mit der Ausstattung sollen die neu geschaffenen Fachräume ausgestattet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Ablaufschwierigkeiten – Schulbetrieb.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen
Eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]