Umbau Knoten Stadion 2. Baustufe; Oberleitungsarbeiten; Umbau Strecken 3683/3520 im Bereich Bf. Niederrad Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49755
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Knoten Stadion 2. Baustufe; Oberleitungsarbeiten; Umbau Strecken 3683/3520 im Bereich Bf. Niederrad
Umbau Knoten Stadion 2. Baustufe; Oberleitungsarbeiten; Umbau Strecken 3683/3520 im Bereich Bf. Niederrad.
Umbau Knoten Stadion 2. Baustufe; Oberleitungsarbeiten; Umbau Strecken 3683/3520 im Bereich Bf. Niederrad.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Leistung kann aufgrund ihrer Eigenart nur von einem spezielle geeigneten (präqualifizierten) Bieterkreis ausgeführt werden (s. Anlage zur AzV). Der Aufruf zum Wettbewerb erfolgt gem. § 37 SektVO durch regelmäßige Veröffentlichung einer Bekanntmachung darüber, dass ein Qualifizierungssystem nach § 48 SektVO eingerichtet ist (2020/S 184-445067).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Knoten Stadion 2. Baustufe; Oberleitungsarbeiten; Umbau Strecken 3683/3520 im Bereich Bf. Niederrad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.