Vergabe von Bau- und Planungsleistungen ELT-IT — Küche für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus Referenznummer der Bekanntmachung: H69/P/8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ctk.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Bau- und Planungsleistungen ELT-IT — Küche für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt.
Für die Versorgung der Patient*innen errichtet das CTK eine neue Zentralküche in ein Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, in Systembauweise.
Das Gebäude beinhaltet sechs Funktionsbereiche (Zonen):
— Sozialräume (Umkleiden, Sanitärräume für die Mitarbeiter, Personalaufenthalt und Büroflächen),
— Lagerflächen - gekühlt (Lebensmittel, Abfall, Emballagen),
— Produktionsfläche (kalte Küche und warme Küche),
— Kommissionier- / Cook & Chill-Flächen (gekühlt),
— Spülen,
— Anlieferung / Schleusen.
Das Gebäude hat eine lichte Höhe von 5,0 - 5,5 m - die Raumhöhe aller Räume liegt bei 3 m. Der verbleibende Luftraum wird genutzt um alle Installationen zu tätigen und zu verziehen. Im südlichen Teil des Gebäudes wird auf einer Fläche von ca. 300 qm die Raumhöhe auf 6,5 m angehoben. Dadurch entsteht nur dort ein 1. OG. Auf dieser Fläche, die nur durch ein außenliegendes Treppenhaus erschlossen wird, werden alle technischen Anlagen installiert.
Die Küche soll mit maximal 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum in EPS-Schalen verpackte Speisen und Großgebinde produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen pro Tag ausgerichtet sein.
Die Zutaten werden mit einem hohen Convenience-Grad angeliefert und unter Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygienemassnahmen professionell zu mehr als 20 verschiedenen Menüs gekocht. Dieser Herstellungsbetrieb unterscheidet sich grundsätzlich von „klassischen“Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und - ggf. in Regenerationswägen - zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden.
Neben den Unterlagen für die Küchenplanung gemäß Ziff. VI erhalten die Bieter zudem Unterlagen zur bereits abgeschlossenen Ausschreibung GU-Bau, um die Aufgaben und Abgrenzung abschätzen zu können. Die Bau- und Planungsleistungen liegen im Zeitplan.
Die Leistungsphasen 3 und 4 sowie 5 und 8 der Küchenplanung sind gesondert beauftragt und befinden sich in Bearbeitung.
Folgende Leistungen sind vom ausgeschriebenen Auftrag umfasst:
— Planung und Bau ELT-IT.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Thiemstraße 111
03048 Cottbus
Gegenstand dieses Auftrags sind Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums. Diese Ausschreibung umfasst folgende Leistungen:
Leistungen der Fachplanung der Technische Ausrüstung in Gebäuden gemäß § 53 HOAI, Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) sowie sämtliche für die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Errichtung der Zentralküche für das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus erforderlichen Bauleistungen einschließlich der erforderlichen Geräte.
Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Bau- und Planungsleistungen ELT-IT — Küche für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus
Ort: Boleslawiec
NUTS-Code: PL515 Jeleniogórski
Postleitzahl: 59700
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Offene Verfahren wurde nach Eingang der Angebote sowie entsprechender Nachforderungen gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VgV mangels wirtschaftlichen Ergebnisses aufgehoben und gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den geeigneten Bietern fortgesetzt.
2. Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wurde erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRBVR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.