Erneuerung und Erweiterung der Leitebene (des Bedien- und Visualisierungssystems) für den SkyTrain am Flughafen Düsseldorf
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 421-2949
Fax: +49 211 / 421-2690
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Erweiterung der Leitebene (des Bedien- und Visualisierungssystems) für den SkyTrain am Flughafen Düsseldorf
Das bestehende Bedien- und Visualisierungssystem (Leitebene) des SkyTrain am Flughafen Düsseldorf soll erneuert und erweitert werden.
Als Bestandteil des SkyTrain-Automatisierungssystems kommuniziert die Leitebene mit der Steuerungsebene. Die Schnittstellenanbindung von Leit- und Steuerungsebene ist ein wesentlicher Aspekt des zu erstellenden Migrationskonzeptes. Die Erneuerung soll im laufenden Betrieb der Anlage stattfinden. Sie beinhaltet den Austausch aller Systemkomponenten wie bspw. Serversysteme, Datenbanksysteme, Netzsysteme, und Anwendersoftware. Die Anwendersoftware soll sich funktional am bestehenden Leitsystem orientieren und durch zusätzliche Funktionalitäten erweitert werden.
Weiterhin soll eine zukünftige Projektierung und Systembegleitung ebenfalls durch den Anbieter erfolgen.
Flughafen Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
— Schnittstelle Leitebene – Steuerungsebene herstellen;
— Systemkomponenten für die Leitebene projektieren, liefern, installieren (Hardware);
— Geforderte Funktionalitäten in einem gängigen SCADA-System realisieren;
— Inbetriebnahme Gesamtsystem;
— Schulung;
— Verfügbarkeitsnachweis erbringen.
Optional:
— Service-Leistung Rufbereitschaft 365/7/24, Antwortzeit 0,5h, (60 Monate);
— Service Leistung Einsatzbereitschaft 365/7/24, Einsatz 2h nach Benachrichtigung (60 Monate).
— Service-Leistung Rufbereitschaft 365/7/24, Antwortzeit 0,5h, (60 Monate);
— Service Leistung Einsatzbereitschaft 365/7/24, Einsatz 2h nach Benachrichtigung (60 Monate);
— Zusätzliche Bedienplätze mit Sichtfunktion;
— Erweiterungen in der Software: klein, mittel, groß;
— Nachbetrachten von Betriebsabläufen an externem Arbeitsplatzsystem.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage einer schriftlichen Bank Auskunft nach Art einer Bank – Bank Auskunft.
2. Unternehmensdarstellung, möglichst unter Angabe von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Standorte Die Vergabestelle behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise zu anzufordern. Die vorstehenden Nachweise sind von allen Mitgliedern einer etwaigen Bewerbergemeinschaft jeweils separat zu führen.
— Vorlage von 5 Referenzen (Eigenangaben) aus den letzten 5 Jahren, die jeweils ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (netto) nicht unterschreiten.
Zu jeder Referenz sind möglichst folgende Angaben zu machen:
—— Projektbezeichnung;
—— Auftraggeber;
—— Beschreibung der erbrachten Leistung;
—— Auftragsvolumen (netto);
—— Ausführungszeitraum.
Die Referenzprojekte müssen sich auf die Umsetzung von Leitsystemen im verkehrstechnischen Bereich, vorzugsweise Bahnprojekte beziehen und müssen auf einem SCADA-Standardprodukt (mindestens 1 000 verkaufte Lizenzen, betriebssystem- und hardwareunabhängig) basieren.
— Nachweis von mindestens 5 Mitarbeitern die für ein entsprechendes Projekt uneingeschränkt geeignet wären, die erforderlichen Customizing-Arbeiten zu übernehmen.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff.IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E85411115) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgen in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche werden weiterhin ggf. persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben und nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote – auch bereits bei dem ersten Angebot! – berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.