Sanierung der Grundschule Hagelstadt und Erweiterung zur offenen Ganztagsschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagelstadt
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hagelstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grundschule Hagelstadt und Erweiterung zur offenen Ganztagsschule
BA II Sanierung des Bestandsgebäudes
— Erdarbeiten; Entwässerungskanalarbeiten innerhalb und außerhalb Gebäude,
— Gerüstarbeiten: ca. 550 qm; Abbrucharbeiten; Abdichtungsarbeiten; Mauererarbeiten,
— Beton- u. Stahlbetonarbeiten: ca. 370 qm Stahlbetondecke, Stb.-Wandfeld, Stb-Unterzüge,
— Putzarbeiten: ca. 800 qm; Estricharbeiten: ca. 920 qm.
Hagelstadt
Baumeisterarbeiten (inkl. Gerüst- und Estricharbeiten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaustauf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend Gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.