Beschaffung von 4 baugleichen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) Stadt Weißenhorn / Markt Buch Referenznummer der Bekanntmachung: 4xMLF Weißenhorn-Buch
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 4 baugleichen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) Stadt Weißenhorn / Markt Buch
Beschaffung von 4 baugleichen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) in zwei Losen für die Stadt Weißenhorn und den Markt Buch.
Los 1 – 4 Fahrgestelle mit Aufbauten
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 4 baugleichen Fahrgestellen und 4 baugleichen Auf- und Ausbauten zum MLF.
Los 2 – 4 Beladungen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 4 Beladungen für 4 baugleiche MLF mit örtlicher Sonderausrüstung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
ISO 9001 Zertifizierung für Los 1 – 3 Referenzen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.