Rahmenvertrag zur Lieferung von All-in-One-Desktop-PC's bestehend aus: 400 Stück PC AiO, incl. Service Referenznummer der Bekanntmachung: 3127071
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ksm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 633-1483
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von All-in-One-Desktop-PC's bestehend aus: 400 Stück PC AiO, incl. Service
Rahmenvertrag zur Lieferung von All-in-One-Desktop-PC's bestehend aus: 400 Stück PC AiO, incl. Service.
Landeshauptstadt Schwerin diverse Standorte 19061 Schwerin
Standorte in der Landeshauptstadt Schwerin und den angrenzenden Landkreisen Ludwigslust – Parchim und Nordwestmecklenburg.
Lieferung von All-in-One-Desktop-PC mit 23,8 Zoll Display, - Intel CoreTM i5-10500 (6 Kerne/12MB/12T/bis zu 4,5 GHz/65 W), ohne Betriebssystem / lizenzfreies Linux etc.
Die Anlieferung der Geräte bis zur jeweiligen Lieferanschrift im Gebiet der Stadt Schwerin und der angrenzenden Landkreise, das Auspacken der Geräte sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials sind einzukalkulieren. Das Verpackungsmaterial ist vom Auftragnehmer nach den geltenden Umweltrichtlinien zu entsorgen. Die Leistung wird nach Auftragserteilung in einzelnen Lieferaufträgen über die Vertragslaufzeit abgerufen, diese umfassen Teilmengen von ca. 5 û 100 PC-Einheiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art, bzw. aktuelle Unterlagen Finanzamt, Krankenkasse, Berufs- oder Handelsregisterauszug.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und Bietererklärungen
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art
Sowie Erklärung des Bewerbers über seinen Umsatz über vergleichbare Dienstleistungen (nach §45 VgV)
Sowie detaillierte Produktbeschreibungen unter Angabe aller technischen Leistungsparameter und Nachweise der Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art
Sowie umfangreiches Firmenprofil (Beruf- oder Handelsregisterauszug, Unternehmensstruktur, Mitarbeiteranzahl, Mitarbeiterqualifikation, Servicestandort/e inkl. Mitarbeiteranzahl, Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre, mind. 5 Referenzangaben für ähnliche Projekte mit Angabe zu Auftragswert, Leistungszeit und Ansprechpartner mit Tel.-Nr.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Für eine technische Überprüfung und qualitative Bewertung können die Bieter zu einer Teststellung für ca. 7 Arbeitstage aufgefordert werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen – § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYD1U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland