BAL_7_731_1 Neubau Kindertagesstätte St. Anna in Baldham – Objektplanung Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaterstetten
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85591
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaterstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAL_7_731_1 Neubau Kindertagesstätte St. Anna in Baldham – Objektplanung Gebäude
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1-9 gemäߧ 34 HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte St. Anna in Baldham. Die Leistung wird der HZ III zugeordnet.
Objektplanung Gebäude und Innenräume – Neubau Kindertagesstätte St. Anna in Baldham – VgV-Verfahren:
Die Gemeinde Vaterstetten beabsichtigt eine 6-gruppige Kindertagesstätte auf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 2413, östl. der Arnikastraße, zu errichten. Für den Baukörper mit Außenspielfläche wurde eine Grundstücksfläche von ca. 3 900 m2 festgelegt. Es sollen 3 Krippengruppen (36 Kinder) und 3 Kindergartengruppen (75 Kinder) - insgesamt also 111 Kinder – im neuen Kinderhaus betreut werden. Die Maßnahme wird durch die Regierung von Oberbayern gefördert. Die Kindertagesstätte ist in Holzbauweise zu errichten. Die voraussichtlichen Bruttobaukosten KG 200 – KG 700 wurden auf ca. 5,5 Mio. geschätzt.
Aspekte der Nachhaltigkeit sind in der Planung zu berücksichtigen. Dies betrifft die Auswahl der Baustoffe sowie eine sorgfältige Detaillierung als Grundlage einer wartungsarmen und dauerhaften Ausführung. Gestalterische Prinzipien sind frühzeitig festzulegen und anhand des Gesamtbudgets zu überprüfen.
Das Grundstück ist bewaldet. Der Entwurf soll durch die Verschmelzung von Innen- und Außenbereich die Nähe zum Wald erlebbar machen.
Das Konzept soll außerdem den Anforderungen einer wirtschaftlichen Bauweise mit minimierter Haustechnik (Low-Tech) gerecht werden. Die Zielsetzung ist es, das Gebäude so weit als möglich und ökonomisch vertretbar klimaneutral betreiben zu können. Das beinhaltet insbesondere auch, die technischen Installationen auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren.
Das Lüftungskonzept sieht vor, das Gebäude auf natürlichem Wege über Fensteröffnungen zu belüften. Das Ziel wäre der Verzicht auf mechanische Lüftungsanlagen und die Schaffung eines angenehmen Raumklimas auch bei hochsommerlichen Temperaturen. Um dies zu erreichen, wird frühzeitig ein Sachverständiger für Bauphysik in die Planung eingebunden.
Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die jedoch nicht mehr dem inzwischen geänderten Raumprogramm entspricht. Angesichts der Lärmbelastung durch die südlich gelegene Bundesstraße wurde bereits eine schalltechnische Voruntersuchung beauftragt. Demnach muss ein Lückenschluss der bestehenden Lärmschutzwände erfolgen. Die privaten Lärmschutzwände sind zu sichern. Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnisch optimierte Stellung des Kinderhauses geprüft (z. B. schallabschließender Riegel, Außenspielfläche nördlich).
Mit der Errichtung des Gebäudes soll im 2. Quartal 2023 begonnen werden. Die Nutzungsaufnahme ist für August 2024 geplant.
Abhängig von der Baufertigstellung
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1. bis III.1.3., zusammengefasst in der Eignungsmatrix und im Teilnahmeantrag (siehe Ziff. I.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
(1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Jahresumsatz (35 von 250 Punkten)
(2) Technische Leistungsfähigkeit – Beschäftigte (35 von 250 Punkten)
(3) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen (180 von 250 Punkten).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Soweit die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird nach §75 (6) VgV unter den verbleibenden Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Die teilweise Erfüllung der Kriterien gemäß III.1.2. (2) und III.1.3.(1) und (2) führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angaben zur wirtschaftlichen und /oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
(2) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
(4) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen einzureichen. Für jeden Nachunternehmer ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen.
(5) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für jedes andere Unternehmen ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in der Objektplanung in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung 14 %).
Gemittelter Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (netto):
Punkte:
< 0,3 Mio. EUR: 0 Pkt.;
≥ 0,3 Mio. EUR und <0,4 Mio. EUR: 17,5 Pkt.;
≥ 0,4 Mio. EUR: 35 Pkt.
(1) Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten in der Objektplanung in den letzten 3 Jahren (Wichtung 14 %).
Punkte:
< 3 Mitarbeiter/-innen: 0 Pkt.;
≥ 3 Mitarbeiter/-innen und <4 Mitarbeiter/-innen: 17,5 Pkt.;
≥ 4 Mitarbeiter/-innen: 35 Pkt.
(2) Vorlage von max. 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude mit vergleichbaren Leistungen des Büros. Der Abschluss der Bauausführung darf nicht vor 2011 erfolgt sein. Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzonen III entsprechen.
Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: Angabe der Projektbezeichnung und -anschrift, Angabe des Auftraggebers, Angabe des Ansprechpartners beim AG mit Kontaktdaten und Angabe des Baubeginns.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenz 1 (Wichtung 20 %, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Gebäude in konstruktiver Holzbauweise erstellt, d.h. Holz ist als tragender Baustoff eingesetzt: 20 Pkt., Neubau: 5 Pkt., Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 1,5 Mio.: 5 Pkt., LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 3 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt., LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt., hohe Gestaltungsqualität: 5 Pkt.
Referenz 2 (Wichtung 20 %, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Kinderbetreuungseinrichtung oder Grundschule: 20 Pkt., Neubau: 5 Pkt., Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 1,5 Mio.: 5 Pkt., LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 3 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt., LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt., hohe Gestaltungsqualität: 5 Pkt.
Referenz 3 (Wichtung 20 %, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 3 Mio.: 25 Pkt., Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 1,5 Mio. EUR und < 3 Mio. EUR: 5 Pkt., Neubau: 5 Pkt., LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 3 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt., LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt., hohe Gestaltungsqualität: 5 Pkt.
LP 3 wurde bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen für barrierefreie Erschließung bei einem der drei Referenzprojekte (Wichtung 6 %): 15 Pkt.
Die LPn 6 und 7 wurden bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen für die Vergaben öffentlicher Aufträge im Sinne VgV (Wichtung 6 %): 15 Pkt.
Die Gestaltungsqualität wird nach den folgenden Beurteilungskriterien bewertet: Einfügung in die Umgebung, Gliederung und Maßstäblichkeit des Baukörpers, äußeres Erscheinungsbild, innenräumliche Qualität. Die Bewertung erfolgt durch ein Gremium von Architekten, bestehend aus der Amtsleitung Hochbau, Gemeinde Vaterstetten und mindestens einem weiteren externen Architekten.
Die Referenzen sind in Projektdarstellungen so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien möglich ist.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Wertungskriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktebewertung.
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine:
(1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder die einen Projektleiter benennen, der entsprechend den Regelungen seines Heimatstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
(2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen nach Ziffer (1) erfüllen.
(3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und /oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die nach Ziffer (1) bzw. (2) gestellten Anforderungen erfüllen.
(1) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
(2) Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: mindestens Euro 2,0 Mio. Deckungssumme für Personenschäden und mindestens Euro 2,0 Mio. Deckungssumme für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Versicherungsunternehmen muss in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt;
(3) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.statsanzeiger-eservices.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Jedoch ist jeder Teilnahmeantrag zwingend mit dem Namen des Erklärenden zu versehen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Teilnahmeantrag zusammengefasst. Der Teilnahmeantrag ist Teil der Auftragsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Bewerberfragen sind nur über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Die von den Bewerbern / Bietern eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Vaterstetten
Postleitzahl: 85591
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.