Verwertung von Grünabfällen (AVV 20 02 01) einschl. der Gestellung von Abrollcontainern für den Zeitraum vom 1.8.2021 – 31.12.2023, aufgeteilt auf 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5459
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfällen (AVV 20 02 01) einschl. der Gestellung von Abrollcontainern für den Zeitraum vom 1.8.2021 – 31.12.2023, aufgeteilt auf 2 Lose
Verwertung von Grünabfällen (AVV 20 02 01) einschließlich der Gestellung von Abrollcontainern für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.12.2023, aufgeteilt auf 2 Lose.
Verwertung von Baum- und Strauchschnitt und Weihnachtsbäume (AVV 20 02 01) einschließlich Gestellung von Abrollcontainern
Bielefeld verschiedene Standorte innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld
Verwertung von Baum- und Strauchschnitt und Weihnachtsbäume (AVV 20 02 01) und Gestellung von Abrollcontainern einschließlich sämtlicher Transportleistungen incl. Verwiegung.
Verwertung von Laub, Rasen, Heckenschnitt und Feinmaterial (AVV 20 02 01) einschließlich Gestellung von Abrollcontainern
Bielefeld verschiedene Standorte innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld
Verwertung von Laub, Rasen, Heckenschnitt und Feinmaterial (AVV 20 02 01) und Gestellung von Abrollcontainern einschließlich sämtlicher Transportleistungen incl. Verwiegung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die gesetzliche Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Für die Verwertungsanlage eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Aufforderung sind vor Vertragsabschluss zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedstaates, die nicht älter als 3 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiges.
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 3 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Nachweis in Steuersachen/Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges.
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, welche durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen.
Auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Zertifikat (Kopie) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfB) zum Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält.Zu Los 1 und 2 für das jeweils vorgesehene Zwischenlager ein gültiges Zertifikat (Kopie) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfB) zum Lagern von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält (oder gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist).
Zu Los 1 und 2 für die jeweils vorgesehene Verwertungsanlage ein gültiges Zertifikat (Kopie) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfB) zum Lagern und Behandeln von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält (oder gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist).
Zu Los 1 und 2 für das jeweils vorgesehene Zwischenlager eine Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG zum Lagern von Abfällen, welcher mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält (oder gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist).
Zu Los 1 und 2 für die jeweils vorgesehene Verwertungsanlage eine Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BImSchG zum Lagern und Behandeln von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält (oder gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist).
Aus dem Genehmigungsbescheid für die Verwertungsanlage muss ersichtlich sein, dass die Anlage über die erforderliche Aufnahmekapazität verfügt (mindestens 11 000 t/Jahr).
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle – Submissionsstelle, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es kann ein Angebot für ein Los oder beide Lose abgegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9UGW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]