Leistungen des Ingenieurbaus nach § 43 HOAI sowie der Technischen Ausrüstung nach § 53 (2) Nr. 7 HOAI für den Umbau der Kläranlage Merzig von simultaner aerober auf anaerobe Schlammstabilisierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Ingenieurbaus nach § 43 HOAI sowie der Technischen Ausrüstung nach § 53 (2) Nr. 7 HOAI für den Umbau der Kläranlage Merzig von simultaner aerober auf anaerobe Schlammstabilisierung
Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist ein solidarischer und gesetzlich verankerter Zweckverband, der allen saarländischen Kommunen eine moderne Infrastruktur für die Abwasserreinigung und die Abfallentsorgung ermöglicht. Hierzu plant, baut und betreibt der EVS auch entsprechende Kläranlagen (KA), so auch die Bestandskläranlage in Merzig. Diese Anlage der Größenklasse 4 wurde im Jahr 1997 mit einer Ausbaugröße von 60 000 EW als simultane aerobe Stabilisierungsanlage in Betrieb genommen. Die Schlammbehandlung findet hier direkt in den Belebungsbecken statt. Um auf der KA Merzig zukünftig Strom erzeugen zu können, muss das Klärverfahren umgestellt und Faulraumvolumen und eine Klärgasverstromung nachgerüstet werden.
Eine in 2018 beauftragte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass … Gesamttext siehe Dokument zum Download von der Vergabeplattform subreport: II.1.4) Kurze Beschreibung.
Merzig
Die durch den/die Auftragnehmer zu erbringenden Planungsaufgaben umfassen Planungsleistungen für die „Ingenieurbauwerke“ nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI einschließlich der maschinentechnischen Ausrüstung, die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dient, sowie der nutzungsspezifischen und verfahrenstechnischen Anlagen gemäß § 53 (2) Nr. 7 HOAI (Kostengruppe 470) zum Umbau der KA Merzig im Rahmen einer Verfahrensumstellung von simultaner aerober auf anaerobe Schlammstabilisierung. Vorgesehen ist der Bau von 2 Faultürmen (Kompaktfaulung), sowie die Integration einer Vorklärung und eines Zwischenpumpwerkes in den Wasser- bzw. Schlammweg. Ebenfalls ist aufgrund der unzureichenden Funktion der bestehenden Rundsandfänge ein neuer Langsandfang vorzusehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Als erste Stufe werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) beauftragt.
Die zweite Stufe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung).
Die dritte Stufe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), der Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe).
Die vierte Stufe umfasst die Leistungsphase 8, die örtliche Bauüberwachung sowie die LPH 9 (Objektbetreuung).
Die Beauftragung erforderlicher weiterer Besonderen Leistungen erfolgt nach entsprechendem Planungsfortschritt als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in den jeweiligen Stufen.
Die Leistungen ab der zweiten Leistungsstufe oder einzelne Teile der zu diesen gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen der Leistungsstufe oder Leistungen für einzelne Bauteile. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen 2-4 besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Ingenieurbaus nach § 43 HOAI sowie der Technischen Ausrüstung nach § 53 (2) Nr. 7 HOAI für den Umbau der Kläranlage Merzig von simultaner aerober auf anaerobe Schlammstabilisierung
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Präsentationstermine für die ausgewählten Bewerber finden voraussichtlich in der 13. Kalenderwoche 2020 statt.
Teilnahmebedingungen:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung gemäß den Auswahlkriterien zugelassen. Der Auswahlbogen, die Bewertungsmatrix und der Bewerbungsbogen werden digital zur Verfügung gestellt. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Kriterien, wobei maximal 88 Punkte erreicht werden können (siehe Bewertungsmatrix) Teilnahmeantrag:
1. Der Bewerbungsbogen einschließlich der geforderten Angaben und Nachweise und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Für den Teilnahmeantrag ist der von der Vergabestelle vorgesehene Bewerbungsbogen zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Bewerbungsbögen werden ausgeschlossen.
3. Der Bewerbungsbogen ist um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen.
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
— Eignung.
Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Bieter-/Bewerbergemeinschaften.
1. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Bewerbungsbogen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß VHB Formblatt 234 abzugeben.
3. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
4. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen, ggf. in einem Organigramm, welches dem Bewerbungsbogen beigefügt wird, anzugeben.
5. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
— Mehrfachbewerbungen
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bietergemeinschaft bzw. dem konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
— Eignungsnachweis für andere Unternehmen… Gesamttext siehe Dokument zum Download von der Vergabeplattform subreport VI.3) Zusätzliche Angaben.
Ort: 66119 Saarbrücken
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de3339.htm
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).