Innere und äußere Sanierung sowie Umbau der Grundschule am Standort Islandstraße 25 – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 084-20 PP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Innere und äußere Sanierung sowie Umbau der Grundschule am Standort Islandstraße 25 – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m2.
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Standortsanierung der Grundschule Islandstraße – Islandstraße 25 in 22145 Hamburg beauftragt. Weiteres siehe II. 2.4 der Bekanntmachung.
Die Schule Islandstraße befindet sich im Bezirk Wandsbek. Heutzutage lernen rund 340 Schüler an der 3-zügigen, offenen Ganztagsgrundschule. Aufgrund der anwachsenden Schülerzahlen entwickelt sich die Grundschule zu einer vierzügigen Grundschule. Mit der Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der Umsetzbarkeit einer 4-Zügigkeit an der Schule war 2019 das Büro DNA Architekten, Hamburg beauftragt. Die Machbarkeitsstudie wird (mind. auszugsweise) den Betern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die in den 70er Jahren erbaute Schule besteht derzeit aus vier maximal 3-geschossigen Gebäuden inklusive Sport- und Gymnastikhalle, die um einen gemeinsamen Schulhof mit teilweise altem Baumbestand gruppiert sind. Die Gebäude sind in, für die Bauzeit typischer Massivbauweise rrichtet. Der Baumbestand ist weitgehend zu erhalten.
Aktuell wird an dem Standort ein so genanntes Hamburger Klassenhaus (eine bauliche Realisierung durch GU aus Abruf aus einer Rahmenvereinbarung) realisiert. Die Fertigstellung ist für Dezember 2020 vorgesehen. Die Planung erfolgte durch das Büro DNA Architekten, Hamburg. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen (s. u.).
Die Realisierung der Gymnastikhalle wurde 2018 fertiggestellt und erfolgte auf Basis eines Abrufes aus einer Rahmenvereinbarung. Das Baukostenbudget betrug rund 1 Mio. Euro brutto. Die Planung wurde durch das Büro Kleta realisiert. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Die vorgesehenen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen 3 Schulgebäude. Dies betrifft das Eingangszentrum (Gebäude 1) mit einer Mietfläche von 1 330,90 m2, das Klassengebäude (Gebäude 2) mit einer Mietfläche von 2 666,00 m2 sowie die Sporthalle (Gebäude 3) mit einer Mietfläche von 660,00 m2. Im Rahmen der Sanierung des Klassengebäudes ist eine Umbaumaßnahme zur Erweiterung der Essenseinnahmefläche sowie der Küche umzusetzen.
Es ist ein ganzheitliches und energetisches Planungskonzept für die 3 zu sanierende Gebäude am Standort zu entwickeln. Die Räume sind unter Berücksichtigung der aktuellen Bedürfnisse der Schule zu sanieren. Hierbei ist ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Es ist vorgesehen, ein gesamtes Planungskonzept bis zur Leistungsphase 2 zu entwickeln und in sukzessiven Abschnitten weitere Leistungsphasen für jede einzelne Sanierungsmaßnahme umzusetzen:
— 02/2021 – Leistungsphase 2 für alle vorgenannten Maßnahmen sowie für besondere Leistung der Bestandsaufnahme,
— 02/2021-07/2022 – Leistungsphase 3, 4 (für den Umbau) und 5-8 für Sanierung und Umbau Klassengebäude (Gebäude 02),
— 08/2022-07/2023 – Leistungsphase 3, 5-8 für Sanierung Eingangszentrum (Gebäude 01),
— 08/2023-07/2024 – Leistungsphase 3, 5-8 für Sanierung Sporthalle (Gebäude 03).
Fertigstellungstermin für die Gesamtbaumaßnahme ist 08/2024.
Eine Auslagerung des Schulbetriebs während der Bauzeit muss überprüft werden und ist im Baukostenbudget enthalten.
Für die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme steht ein Baukostenbudget (KG 200-600) für die Sanierung von ca. 4,08 Mio. EUR netto, für den Umbau von ca. 0,225 Mio. EUR netto vorgesehen. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphase 2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Besondere Leistung der Aufnahme und Bewertung des Bestandes inkl. Abgleich mit geltenden Bestimmungen sowie die Digitalisierung der Bestandspläne mit Vor-Ort- Abgleich für die zu sanierenden Gebäude (vgl. besondere Leistungen der Bestandsaufnahme gem. Anlage 10.1 zur HOAI zur Leistungsphase 1)
— Leistungsphasen 3, 4(teilweise), 5-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Vertreter der Schule werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Das mit externen Projektsteuerung befasste Büro DNA Architekten aus Hamburg ist aufgrund Vorbefassung von der Teilnahme an Bewerberauswahl und Verhandlung ebenso ausgeschlossen wie von der Teilnahme an dem Verfahren (vgl. § 6, § 7 VgV).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro WSP, Niederlassung Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
— Besondere Leistung der Aufnahme und Bewertung des Bestandes inkl. Abgleich mit geltenden Bestimmungen sowie die Digitalisierung der Bestandspläne mit Vor-Ort- Abgleich für die zu sanierenden Gebäude (vgl. besondere Leistungen der Bestandsaufnahme gem. Anlage 10.1 zur HOAI zur Leistungsphase 1)
— Leistungsphasen 3, 4 (teilweise), 5-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innere und äußere Sanierung sowie Umbau der Grundschule am Standort Islandstraße 25 – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20144
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]