JASM — Abbruch und Ersatzneubau des Klassen- und Verwaltungstrakts der Josef-Anton-Schneller-Mittelschule, Dillingen an der Donau — LV 405.01 — Interaktive Tafeln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen an der Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dillingen-donau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
JASM — Abbruch und Ersatzneubau des Klassen- und Verwaltungstrakts der Josef-Anton-Schneller-Mittelschule, Dillingen an der Donau — LV 405.01 — Interaktive Tafeln
Interaktive Tafeln.
Josef-Anton-Schneller-Mittelschule
Ziegelstraße 10
89407 Dillingen an der Donau
Lieferung und Montage von:
— 36 Interaktiven Tafelsystemen,
— 36 Doppelpylonen Klapptafeln,
— 36 Dokumentenkameras.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
JASM — Abbruch und Ersatzneubau des Klassen- und Verwaltungstrakts der Josef-Anton-Schneller-Mittelschule, Dillingen an Donau — LV 405.01 — Interaktive Tafeln
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland