Newsroom Software Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1003256
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Newsroom Software
Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich befristete Überlassung, der Betrieb sowie die Pflege einer Standardsoftware zur Unterstützung eines Corporate-Newsrooms bei der DAK-Gesundheit im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells.
Die DAK-Gesundheit betreibt einen Corporate-Newsroom u. a. zur Steuerung und Planung von Kommunikationsmaßnahmen, dem redaktionellen Erzeugen von Beiträgen und der Durchführung von Redaktionskonferenzen. Für diesen Newsroom soll eine mit der bestehenden Systemlandschaft der DAK-Gesundheit kompatible Standardsoftware beschafft werden, um ein integriertes und kollaboratives Arbeiten über die Microsoft Office 365 Anwendungen und Microsoft Teams zu ermöglichen. Der Betrieb und die fortlaufende Pflege der Software soll durch den Softwarehersteller im Rahmen eines sog. SaaS-Modells erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) nach Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Die DAK-G benötigt eine Newsroom-Software zur Steuerung und Planung von Kommunikationsmaßnahmen, zum redaktionellen Erzeugen von Beiträgen, zur Durchführung von Redaktionskonferenzen und Sammlung von Beiträgen sowie deren Zuordnung und Organisation in Veranstaltungskalendern, zur Einrichtung eines Freigabeworkflows sowie einer automatischen Information aller Teammitglieder über Neuerungen, zur
Veröffentlichung freigegebener Beiträge gemäß Publikationskalender, zur Unterstützung eines KanbanVorgehens und insbesondere mit der Durchgängigkeit und Integration zu und von Arbeitsergebnissen /
Dokumenten aus Microsoft Office 365 inkl. der technischen Kopplung von Datenbanken aus Microsoft Teams.
Eine im Vorfeld europaweit durchgeführte Marktanalyse hat ergeben, dass die imory GmbH derzeit das
Einzige Unternehmen ist, das eine Newsroom-Software einschließlich der damit verbundenen Betriebs- und Softwarepflegeleistungen anbietet, die die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Insbesondere ermöglicht die Software im Gegensatz zu anderen Lösungen eine Durchgängigkeit und Integration zu und von Arbeitsergebnissen / Dokumenten aus Microsoft Office 365 inkl. der technischen Kopplung von Datenbanken aus Microsoft Teams und ist damit kompatibel mit der Systemlandschaft der DAK-G.
Die Marktanalyse hat zudem ergeben, dass diese Anforderung auch nicht durch Anpassungen anderer
Lösungen innerhalb einer angemessenen Zeit und wirtschaftlich vertretbaren Aufwänden erfüllt werden kann.
Eine Nutzung ohne die Integration in die Bestandssysteme (Microsoft Office und Teams) würde erhebliche
Effizienzverluste und Mehraufwände nach sich ziehen. Arbeitsprozesse und Workflows müssten neu konzipiert
Werden. Bereits getätigte Investitionen in die Systemlandschaft der DAK-G würden ohne diese Funktionalitäten
Nicht genutzt werden können. In der Folge müssten unwirtschaftliche Doppelstrukturen geschaffen werden.
Vernünftige Ersatzlösungen im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV sind somit nicht gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Newsroom Software
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5D19V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de