Newsroom Software Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1003256

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Newsroom Software

Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1003256
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich befristete Überlassung, der Betrieb sowie die Pflege einer Standardsoftware zur Unterstützung eines Corporate-Newsrooms bei der DAK-Gesundheit im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die DAK-Gesundheit betreibt einen Corporate-Newsroom u. a. zur Steuerung und Planung von Kommunikationsmaßnahmen, dem redaktionellen Erzeugen von Beiträgen und der Durchführung von Redaktionskonferenzen. Für diesen Newsroom soll eine mit der bestehenden Systemlandschaft der DAK-Gesundheit kompatible Standardsoftware beschafft werden, um ein integriertes und kollaboratives Arbeiten über die Microsoft Office 365 Anwendungen und Microsoft Teams zu ermöglichen. Der Betrieb und die fortlaufende Pflege der Software soll durch den Softwarehersteller im Rahmen eines sog. SaaS-Modells erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) nach Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.

Die DAK-G benötigt eine Newsroom-Software zur Steuerung und Planung von Kommunikationsmaßnahmen, zum redaktionellen Erzeugen von Beiträgen, zur Durchführung von Redaktionskonferenzen und Sammlung von Beiträgen sowie deren Zuordnung und Organisation in Veranstaltungskalendern, zur Einrichtung eines Freigabeworkflows sowie einer automatischen Information aller Teammitglieder über Neuerungen, zur

Veröffentlichung freigegebener Beiträge gemäß Publikationskalender, zur Unterstützung eines KanbanVorgehens und insbesondere mit der Durchgängigkeit und Integration zu und von Arbeitsergebnissen /

Dokumenten aus Microsoft Office 365 inkl. der technischen Kopplung von Datenbanken aus Microsoft Teams.

Eine im Vorfeld europaweit durchgeführte Marktanalyse hat ergeben, dass die imory GmbH derzeit das

Einzige Unternehmen ist, das eine Newsroom-Software einschließlich der damit verbundenen Betriebs- und Softwarepflegeleistungen anbietet, die die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Insbesondere ermöglicht die Software im Gegensatz zu anderen Lösungen eine Durchgängigkeit und Integration zu und von Arbeitsergebnissen / Dokumenten aus Microsoft Office 365 inkl. der technischen Kopplung von Datenbanken aus Microsoft Teams und ist damit kompatibel mit der Systemlandschaft der DAK-G.

Die Marktanalyse hat zudem ergeben, dass diese Anforderung auch nicht durch Anpassungen anderer

Lösungen innerhalb einer angemessenen Zeit und wirtschaftlich vertretbaren Aufwänden erfüllt werden kann.

Eine Nutzung ohne die Integration in die Bestandssysteme (Microsoft Office und Teams) würde erhebliche

Effizienzverluste und Mehraufwände nach sich ziehen. Arbeitsprozesse und Workflows müssten neu konzipiert

Werden. Bereits getätigte Investitionen in die Systemlandschaft der DAK-G würden ohne diese Funktionalitäten

Nicht genutzt werden können. In der Folge müssten unwirtschaftliche Doppelstrukturen geschaffen werden.

Vernünftige Ersatzlösungen im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV sind somit nicht gegeben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BV 1003256
Bezeichnung des Auftrags:

Newsroom Software

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5D19V.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/03/2021