Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Stadt Bad Soden am Taunus Referenznummer der Bekanntmachung: 20-21-01-o

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Soden am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65812
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1786372fe1d-353882eecefec069
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Stadt Bad Soden am Taunus

Referenznummer der Bekanntmachung: 20-21-01-o
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Stadt Bad Soden am Taunus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513100 Hausmüllbeseitigung
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Erstgestellung und Vermietung von Abfallbehältern für Restmüll (Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall), Bioabfall und Altpapier,

2. Restmüll: Einsammlung und Transport zur Entsorgungsanlage,

3. Bioabfall: Einsammlung und Transport zur Verwertungsanlage,

4. Altpapier: Einsammlung und Transport zur Übergabestelle zur Verwertung,

5. Sperrmüll: Einsammlung, Transport und anteilige Verwertung von Sperrmüll,

6. Elektrogeräte/Elektroschrott: Einsammlung und Transport zur Verwertungsanlage,

7. Gartenabfälle: Einsammlung von Weihnachtsbäumen und Transport zur Verwertungsanlage und Annahme von Gartenabfällen im dezentralen Bringsystem und Transport zur Verwertungsanlage,

8. Bewirtschaftung des Wertstoffhofes: personelle Betreuung, Containergestellung, Transport und Entsorgung von direkt angelieferten Abfällen,

9. Vollservice-Leistungen Abfallbehälter,

10. Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,

— Eigenerklärung zu fakulativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,

— Eigenerklärung zu Vergabesperren gem. Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen oder nach § 18 Abs. 3 HVTG,

— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,

— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden abreden mit Dritten getroffen hat,

— Angaben zur Rechtsform des Bieters,

— Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister.

Auf Verlangen:

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate) – aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:

— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelleliegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,

— Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer.

Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.

Betreiber der Übergabestellen für PPK werden als Unterauftragnehmer in diesem Sinne angesehen, nicht aber Betreiber von Entsorgungsanlagen (insoweit sind nur die im Formblatt C-E geforderten Angaben zur Anlage erforderlich).

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1) genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter (außer der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).

Für die im Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) und/oder im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der

Industrie und Handelskammern (IHK) (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.

— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,

— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Erklärung über den Gesamtumsatz (in Euro netto) des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

— Bereitschaftserklärung eines geeigneten Bürgen zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (eine Eigenerklärung des Bieters reicht nicht!),

— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,

— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, sowie Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,

— Eigenerklärung zur Verfügbarkeit von Betriebsstätten, Nachweis der Verfügbarkeit der Übergabestelle für PPK inkl. Fahrzeugwaage,

— Nachweis der Verfügbarkeit des ggf. vorgesehenen Standortes zur Sortierung von Sperrmüll sowie der zu nutzenden Fahrzeugwaage,

— Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation,

— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar ins besondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,

— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre),

— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die spezifischen Leistungen,

— Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die behältergestützte Sammlung von Abfällen und die Sammlung und Beförderung von Sperrmüll auf Abruf mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Leistungsumfang, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers; auf Verlangen inkl. Ansprechpartner und dessen Telefonnr.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Für die Zertifizierung gelten folgende Mindestanforderungen:

Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die spezifischen Leistungen: Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) und Sperrmüll (AVV 20 03 07)

Mindestanforderungen an die Referenzen:

— Mindestens eine Referenz für die behältergestützte Sammlung und Beförderung von Abfällen mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 10 000 Einwohnern,

— Mindestens eine Referenz für die Sammlung von Sperrmüll mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 10 000 Einwohnern.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mindestentlohnung und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz HVTG.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/05/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:

— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Hessen HVTG zu Mindestentlohnung und Nachunternehmer-Einsatz,

— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,

— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(…)

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/03/2021

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