Prüfung/Wartung von Feststellanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs – Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 005-21 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung/Wartung von Feststellanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs – Rahmenvereinbarung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u. a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg), für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt sowie für die Dienstgebäude der Finanzbehörde-Steuerverwaltung.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, hier die Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergibt die Durchführung der FSA in den betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Der Vertrag beinhaltet die Prüfung und Wartung der im Leistungsverzeichnis (LV) enthaltenen Feststellanlagen gemäß den Positionen des LV. Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt.
An den ca. 318 Standorten befinden sich insgesamt etwa 2840 Feststellanlagen.
Mitte Eimsbüttel FSA Wartung
Hamburg
Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Prüfung/Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677.
Die Prüfung/Wartung muss durch eine ausgebildete Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden, um deren Wirksamkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und nicht auf eine BMA aufgeschaltet sind.
Nähere Regelungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Vertragsbestandteil wird.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung und endet zum 30.4.2022. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht). Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Altona Bergedorf FSA Wartung
Hamburg
Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Prüfung/Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677.
Die Prüfung/Wartung muss durch eine ausgebildete Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden, um deren Wirksamkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und nicht auf eine BMA aufgeschaltet sind.
Nähere Regelungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Vertragsbestandteil wird.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung und endet zum 30.4.2022. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht). Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Wandsbek-Nord Nord FSA Wartung
Hamburg
Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Prüfung/Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677.
Die Prüfung/Wartung muss durch eine ausgebildete Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden, um deren Wirksamkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und nicht auf eine BMA aufgeschaltet sind.
Nähere Regelungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Vertragsbestandteil wird.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung und endet zum 30.4.2022. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht). Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Wandsbek Süd HIBB FB FSA Wartung
Hamburg
Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Prüfung/Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677.
Die Prüfung / Wartung muss durch eine ausgebildete Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden, um deren Wirksamkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und nicht auf eine BMA aufgeschaltet sind.
Nähere Regelungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Vertragsbestandteil wird.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung und endet zum 30.4.2022. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht). Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Süd KB FSA Wartung
Hamburg
Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Prüfung/Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677.
Die Prüfung / Wartung muss durch eine ausgebildete Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden, um deren Wirksamkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und nicht auf eine BMA aufgeschaltet sind.
Nähere Regelungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Vertragsbestandteil wird.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung und endet zum 30.4.2022. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.4.2024 zu verlängern (Optionsrecht). Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
A) Nachweis über eine Betriebshaftpflicht bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, gültig und nicht älter als 12 Monate. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.),
B) Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
C) Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate),
D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht, per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate).
a) Die Betriebshaftpflicht muss Deckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall enthalten.
B) Für den Erhalt eines Loses ist ein Umsatz i. H. von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen. Für den Erhalt des Zuschlages für mehrere bis zu der max. möglichen Anzahl der Lose addiert sich die erforderliche Mindestanzahl jeweils auf.
— Anzahl der verfügbaren geeigneten, qualifizierten Fachkräfte für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Namentliche Aufstellung der geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden,
— Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen),
— Mindestens 3 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und/oder Immobilienwirtschaft unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten und dem jeweiligen Ausführungszeitraum der eingereichten Referenzen,
— Kurzkonzept (max. 3 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt) zur Bearbeitung der Prüfung/Wartung, aus dem die Herangehensweise an den Auftrag hervorgeht. Die Bewertung der Qualität des Kurzkonzeptes erfolgt gemäß Wertungsmatrix. Zudem ist ein Muster eines Wartungsprotokolls einzureichen.
Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von einem Los ist mindestens eine Fachkraft mit der bestandenen Prüfung zur Fachkraft für Feststellanlagen nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist ein Kompetenznachweis nach DIN 14677, der alle 5 Jahre aktualisiert werden muss, einzureichen.
Für den Erhalt des Zuschlages für mehrere bis zu der max. möglichen Anzahl der Lose addiert sich die erforderliche Mindestanzahl jeweils um eins.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3) publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3) erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und -Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg),
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [removed] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]