Integration von SPNV-Leistungen insb. der Linien RB 15 Waren (Müritz) — Malchow und RB 16 Neustrelitz-Mirow in den bestehenden Verkehrsvertrag Westmecklenburg

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von Verkehrsleistungen.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Integration von SPNV-Leistungen insb. der Linien RB 15 Waren (Müritz) — Malchow und RB 16 Neustrelitz-Mirow in den bestehenden Verkehrsvertrag Westmecklenburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG, der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Integration der Linie RB 15 Waren (Müritz) — Malchow, der Linie RB 16 Neustrelitz — Mirow sowie ggf. der Linie RB 75 Plau am See — Landesgrenze M-V / Landesgrenze M-V — Meyenburg ab Fahrplanwechsel 12/2021.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

Eisenbahnstrecke Waren (Müritz) — Malchow, Neustrelitz — Mirow und ggf. Plau am See — Landesgrenze M-V / Landesgrenze M-V — Meyenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ist beabsichtigt, die nachfolgenden beschriebenen Linien in den bestehenden Verkehrsvertrag (VV) Westmecklenburg zu integrieren. Dies würde die Leistungen auf der Linie RB 15 Waren (Müritz) — Malchow, mit Erweitung durch die Linie

RB 19 Plau am See — Parchim um ca. 26 000 Zugkm (die RB 19 wird mit RB 14/15 verknüpft), und die Leistungen auf der Linie RB 16 Neustrelitz – Mirow in Dieseltraktionen betreffen. Die Linien RB 15 und 16 werden aktuell bis Fahrplanwechsel 2021 durch die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) bedient. Der Leistungsumfang würde ab Fahrplanwechsel 2021 auf der Linie RB 15 ca. 120 000 Zugkm p. a. und auf der Linie RB 16 ca. 102 000 Zugkm p. a. betragen. Auf der RB 15 würden dann ganzjährig mindestens 5 Fahrtenpaare je Kalendertag bzw. 6 Fahrtenpaare Wochentags und auf der RB16 würden ebenfalls ganzjährig mindestens 5 Fahrtenpaare je Kalendertag angeboten werden. Der Leistungszeitraum würde sich an dem VV Westmecklenburg orientieren und ebenfalls bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 (letzter Betriebstag voraussichtlich am 13.12.2025) laufen. Des Weiteren ist beabsichtigt, den sog. Meyenburg-Pendel RB 75 Plau am See — Landesgrenze M-V / Landesgrenze M-V — Meyenburg ebenfalls in den VV Westmecklenburg zu integrieren. Der Leistungsumfang würde auf der Linie RB 75 ca. 9 000 Zugkm p. a. betragen. Auf der RB 75 würden saisonal (Sa/So) mindestens 3 Fahrtenpaare je Kalendertag angeboten werden.

Der bestehende Verkehrsvertrag Westmecklenburg bedient aktuell die Linien RB13 und RB14 in Dieseltraktion über eine leistungswirksame Vertragslaufzeit von 6 Jahren, Betriebsaufnahme war ab dem 15.12.2019 (Jahresfahrplan 2020), Betriebsende wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 (letzter Betriebstag voraussichtlich am 13.12.2025) sein. Der Leistungsumfang beträgt ca. 1,33 Mio. Zugkm p. a.. Auf den Linien werden abgestimmt auf die Anschlussbeziehungen in Schwerin, Parchim, Ludwigslust und Hagenow Land Zwei- bzw. Einstundentakte angeboten. Die Fahrzeuganforderungen stellten auf den Einsatz regelspuriger Niederflurtriebwagen zzgl. Reserve in Dieseltraktion ab.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die beabsichtige Vergabe der unter II.2.4) genannten Leistungen stellt eine vergaberechtlich zulässige Erweiterung des bestehenden Verkehrsvertrags Westmecklenburg nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zugunsten des unter V.2.3) genannten Auftragnehmers dar. Nach dieser Norm ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung bereits als Option in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen ist und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Der gegenständliche Verkehrsvertrag Westmecklenburg, der mit dem unter V.2.3) genannten Auftragnehmer geschlossen wurde, enthält in § 18 die Möglichkeit einer Erweiterung um bis zu 20 % des ursprünglichen Auftragsumfangs. Die Erweiterung um die Linien RB 15, RB 16, RB 19 und RB 75 bleibt unter dieser Grenze. Die Laufzeit der dortigen Verkehrsdienstleistungen ist auf die Laufzeit des VV Westmecklenburg (Fahrplanwechsel 2025) beschränkt.

Die Erweiterung stellt zudem eine im Verhältnis zum Grundauftrag (VV Westmecklenburg) keine wesentliche Leistungserweiterung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar, da die Leistungen mit den vorgenannten weiteren Verkehrsdienstleistungen nicht erheblich ausgeweitet werden (§ 132 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/03/2021