Integration von SPNV-Leistungen insb. der Linien RB 15 Waren (Müritz) — Malchow und RB 16 Neustrelitz-Mirow in den bestehenden Verkehrsvertrag Westmecklenburg
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integration von SPNV-Leistungen insb. der Linien RB 15 Waren (Müritz) — Malchow und RB 16 Neustrelitz-Mirow in den bestehenden Verkehrsvertrag Westmecklenburg
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG, der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Integration der Linie RB 15 Waren (Müritz) — Malchow, der Linie RB 16 Neustrelitz — Mirow sowie ggf. der Linie RB 75 Plau am See — Landesgrenze M-V / Landesgrenze M-V — Meyenburg ab Fahrplanwechsel 12/2021.
Eisenbahnstrecke Waren (Müritz) — Malchow, Neustrelitz — Mirow und ggf. Plau am See — Landesgrenze M-V / Landesgrenze M-V — Meyenburg
Es ist beabsichtigt, die nachfolgenden beschriebenen Linien in den bestehenden Verkehrsvertrag (VV) Westmecklenburg zu integrieren. Dies würde die Leistungen auf der Linie RB 15 Waren (Müritz) — Malchow, mit Erweitung durch die Linie
RB 19 Plau am See — Parchim um ca. 26 000 Zugkm (die RB 19 wird mit RB 14/15 verknüpft), und die Leistungen auf der Linie RB 16 Neustrelitz – Mirow in Dieseltraktionen betreffen. Die Linien RB 15 und 16 werden aktuell bis Fahrplanwechsel 2021 durch die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) bedient. Der Leistungsumfang würde ab Fahrplanwechsel 2021 auf der Linie RB 15 ca. 120 000 Zugkm p. a. und auf der Linie RB 16 ca. 102 000 Zugkm p. a. betragen. Auf der RB 15 würden dann ganzjährig mindestens 5 Fahrtenpaare je Kalendertag bzw. 6 Fahrtenpaare Wochentags und auf der RB16 würden ebenfalls ganzjährig mindestens 5 Fahrtenpaare je Kalendertag angeboten werden. Der Leistungszeitraum würde sich an dem VV Westmecklenburg orientieren und ebenfalls bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 (letzter Betriebstag voraussichtlich am 13.12.2025) laufen. Des Weiteren ist beabsichtigt, den sog. Meyenburg-Pendel RB 75 Plau am See — Landesgrenze M-V / Landesgrenze M-V — Meyenburg ebenfalls in den VV Westmecklenburg zu integrieren. Der Leistungsumfang würde auf der Linie RB 75 ca. 9 000 Zugkm p. a. betragen. Auf der RB 75 würden saisonal (Sa/So) mindestens 3 Fahrtenpaare je Kalendertag angeboten werden.
Der bestehende Verkehrsvertrag Westmecklenburg bedient aktuell die Linien RB13 und RB14 in Dieseltraktion über eine leistungswirksame Vertragslaufzeit von 6 Jahren, Betriebsaufnahme war ab dem 15.12.2019 (Jahresfahrplan 2020), Betriebsende wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 (letzter Betriebstag voraussichtlich am 13.12.2025) sein. Der Leistungsumfang beträgt ca. 1,33 Mio. Zugkm p. a.. Auf den Linien werden abgestimmt auf die Anschlussbeziehungen in Schwerin, Parchim, Ludwigslust und Hagenow Land Zwei- bzw. Einstundentakte angeboten. Die Fahrzeuganforderungen stellten auf den Einsatz regelspuriger Niederflurtriebwagen zzgl. Reserve in Dieseltraktion ab.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die beabsichtige Vergabe der unter II.2.4) genannten Leistungen stellt eine vergaberechtlich zulässige Erweiterung des bestehenden Verkehrsvertrags Westmecklenburg nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zugunsten des unter V.2.3) genannten Auftragnehmers dar. Nach dieser Norm ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung bereits als Option in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen ist und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Der gegenständliche Verkehrsvertrag Westmecklenburg, der mit dem unter V.2.3) genannten Auftragnehmer geschlossen wurde, enthält in § 18 die Möglichkeit einer Erweiterung um bis zu 20 % des ursprünglichen Auftragsumfangs. Die Erweiterung um die Linien RB 15, RB 16, RB 19 und RB 75 bleibt unter dieser Grenze. Die Laufzeit der dortigen Verkehrsdienstleistungen ist auf die Laufzeit des VV Westmecklenburg (Fahrplanwechsel 2025) beschränkt.
Die Erweiterung stellt zudem eine im Verhältnis zum Grundauftrag (VV Westmecklenburg) keine wesentliche Leistungserweiterung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar, da die Leistungen mit den vorgenannten weiteren Verkehrsdienstleistungen nicht erheblich ausgeweitet werden (§ 132 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de