Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Hardware inkl. Gerätegarantie (Notebooks, Desktop-PCs und Monitore) für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm nach VgV und GWB Referenznummer der Bekanntmachung: BS_RV-ITanSchulen_2021/066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 731 / 161-1135
Fax: +49 731 / 161-1623
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Hardware inkl. Gerätegarantie (Notebooks, Desktop-PCs und Monitore) für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm nach VgV und GWB
Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Hardware inkl. Gerätegarantie (Notebooks, Desktop-PCs und Monitore) für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm.
Notebooks
Schulen im Stadtgebiet Ulm (inkl. Stadtteile und Ortschaften)
Rahmenvertrag für die Lieferung von Notebooks inkl. Gerätegarantie für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm.
Der Rahmenvertrag hat jeweils eine Grundlaufzeit von zunächst 2 Jahren mit der zweimaligen Option für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Rahmenvertrag beginnt am 1.7.2021 und endet ohne vorherige Kündigung am 30.6.2023. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.6.2024 bzw. 30.6.2025.
1) Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2) In der Leistungsbeschreibung sind verschiedene „Bedarfspositionen“ enthalten. Diese umfassen neben Upgrademöglichkeiten für die einzelnen Geräte auch zusätzliche Dienstleistungen bei der Anlieferung der Geräte.
Desktop-PCs und Monitore
Schulen im Stadtgebiet Ulm (inkl. Stadtteile und Ortschaften)
Rahmenvertrag für die Lieferung von Desktop-PCs und Monitoren inkl. Gerätegarantie für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm
Der Rahmenvertrag hat jeweils eine Grundlaufzeit von zunächst zwei Jahren mit der zweimaligen Option für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Rahmenvertrag beginnt am 1.7.2021 und endet ohne vorherige Kündigung am 30.6.2023. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.6.2024 bzw. 30.6.2025.
1) Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2) In der Leistungsbeschreibung sind verschiedene „Bedarfspositionen“ enthalten. Diese umfassen neben Upgrademöglichkeiten für die einzelnen Geräte und Signalleitungen für die ausgeschriebenen Monitore auch zusätzliche Dienstleistungen bei Anlieferung der Geräte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
3) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister bzw. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung und Gewerbeanmeldung,
4) Eigenerklärung zur Angabe der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
1) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Teilumsatzes im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (spezifischer Jahresumsatz = mit der Lieferung von Arbeitsplatzhardware erzielter Umsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe bzw. deren Abschluss im Auftragsfall.
Zu 2) Die Deckungssummen betragen mindestens:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres: mindestens das Doppelte der genannten Summen.
1) Vorlage von Referenzen: Vorlage geeigneter Referenzen der in den letzten höchstens 3 Jahren erfolgreich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung von Ansprechpartnern mit Kontaktdaten, detaillierter Beschreibung der erbrachten Leistungen im Bereich Lieferung von Arbeitsplatzhardware (Notebooks/Desktop-PCs und Monitore) an Schulen, Größe des abgewickelten Vertrags und Zeitraum der Auftragsdurchführung,
2) Qualifikation des benannten verantwortlichen Ansprechpartners,
3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
Zu 1) Mind. 2 max. 4 in Art und Umfang zuverlässig und erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen aus dem Bereich Lieferung von Arbeitsplatzhardware (Notebooks/Desktop-PCs und Monitore) an Schulen. Da Ziel der vorliegenden Ausschreibung der Abschluss eines Rahmenvertrags ist, wird die Angabe von Referenzen begrüßt, bei welchen das Vertragsverhältnis zwischen Referenzgeber und Auftragnehmer mindestens ein volles Jahr bestand. Dies ist aber kein Ausschlusskriterium. Sofern der Bieter über Referenzen ausreichender Größenordnung seine technische Leistungsfähigkeit hinreichend nachweisen kann, wird auch dies akzeptiert.
Zu 2) Für den vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner sind Angaben zu dessen Qualifikation zu machen. Falls der verantwortliche Ansprechpartner während der Leistungserbringung wechselt, ist dessen Nachfolger unaufgefordert zu benennen. Die nachstehenden Mindestanforderungen gelten auch für den Nachfolger des benannten verantwortlichen Ansprechpartners (und sind auf Verlangen hinreichend nachzuweisen).
Mindestanforderungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Informatik oder im kaufmännischen Bereich sowie Betreuung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt an Schulen in den letzten höchstens 3 Jahren.
Zu 3) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität oder Vorlage eines Zertifikates der DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland