EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST) AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46240
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.best-bottrop.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST) AöR
Die Gesamtleistung wird in 2 gleich großen Mengenlosen vergeben:
— Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1),
— Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1)
— Übernahme und Verwiegung des Bioabfalls an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle im Stadtgebiet Bottrop,
— Transport des Bioabfalls zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n,
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls in der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n,
— Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste und Gärreste/Kompost,
— Abfallmenge: 4 750 – 6 000 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2022 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2)
— Übernahme und Verwiegung des Bioabfalls an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle im Stadtgebiet Bottrop,
— Transport des Bioabfalls zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n,
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls in der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n,
— Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste und Gärreste/Kompost,
— Abfallmenge: 4 750 – 6 000 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2022 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Behandlung/Verwertung von Bioabfall,
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Behandlung/Verwertung von insgesamt mindestens 5 000 Mg/a Bioabfall für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Anlagen, für welche entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Regelbetrieb sein.
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.