Landkreis Aurich – Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Natura 2000-Gebieten im Landkreis Aurich – MMP V63 "Ostfriesische Seemarsch..." Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JD1E9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-wittmund.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Aurich – Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Natura 2000-Gebieten im Landkreis Aurich – MMP V63 "Ostfriesische Seemarsch..."
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Managementplans für das EU-VSG 63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ sowie das angrenzende Nahrungsgebiet „Weihen“ gemäß §§ 27, 32 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 8 zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4, nebst Besonderen Leistungen, insbesondere der Darstellung des Ist-Zustandes, Luftbildkartierung, Habitatstruktur-Kartierungen von strukturreichen Grünlandkomplexen, Ackermarschen und Intensivgrünland, Biotoptypenkartierung in den strukturreichen Grünlandkomplexen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Gräben und Gewässer, Erfassung von Fledermäusen und Durchführung von Öffentlichkeitsterminen.
Landkreis Aurich/Landkreis Wittmund
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Managementplans für das EU-VSG 63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ sowie das angrenzende Nahrungsgebiet „Weihen“ gemäß §§ 27, 32 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 8 zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4, nebst Besonderen Leistungen, insbesondere der Darstellung des Ist-Zustandes, Luftbildkartierung, Habitatstruktur-Kartierungen von strukturreichen Grünlandkomplexen, Ackermarschen und Intensivgrünland, Biotoptypenkartierung in den strukturreichen Grünlandkomplexen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Gräben und Gewässer, Erfassung von Fledermäusen und Durchführung von Öffentlichkeitsterminen.
Der Landkreis Aurich und der Landkreis Wittmund beabsichtigen für das Vogelschutzgebiet V63 sowie den daran angrenzenden Bereich des LSG AUR 26 „Nahrungsgebiet Weihen“ einen gemeinsamen Managementplan zu erstellen.
Für die Erstellung der Managementpläne hat der Landkreis Aurich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Wittmund einen Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA-Pläne“ erhalten.
Das EU-Vogelschutzgebiet V63 mit einer Gesamtgröße von ca. 8 070 ha liegt sowohl im Landkreis Aurich (ca. 5514,38 ha) als auch in dem Landkreis Wittmund (ca. 2 583,62 ha). Die geringfügige Differenz ergibt sich aus kleinflächigen Arrondierungen wie z. B. das Ein-beziehen ganzer Flurstücke, von dem digitalen Shape der gemeldeten Kulisse nur abgeschnitten werden.
Die hoheitliche Sicherung des ca. 8 070 ha großen EU-Vogelschutzgebietes V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ fand 2011 durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet LSG-AUR-29 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ für den Bereich der Stadt Norden, der Samtgemeinde Hage, Gemeinde Dornum, Gemeinde Großheide im Landkreis Aurich statt. Das LSG hat auf dem Gebiet des Landkreises Aurich eine Gesamtgröße von 6.339,23 Hektar. Das Landschaftsschutzgebiet beinhaltet neben dem Teilbereich des Europäischen Vogelschutzgebietes V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ auch das „Nahrungsgebiet Weihen“ in den Gemeinden Dornum und Großheide mit einer Größe von 722 ha.
Die hoheitliche Sicherung des EU-Vogelschutzgebietes V63 auf dem Gebiet des Landkreises Wittmund, Samtgemeinde Esens, erfolgte in 2010, als LSG WTM 25. Im Jahr 2016 erfolgte aufgrund einer Nachmeldung eines Teilbereichs um die Ortschaft Bensersiel zum Vogelschutzgebiet 63 im Landkreis Wittmund die Ausweisung als LSG 25II.
Das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (8 070 ha) besteht überwiegend aus offenem, durch intensive Grünland- und Ackernutzung geprägtem Marschland. Die landwirtschaftlichen Flächen werden durch zahlreiche schilfbestandene Gräben gesäumt. Mehrere Ortschaften und verstreute Gehöfte befinden sich innerhalb des Schutzgebietes.
Es grenzt im Norden – nur vom Hauptdeich getrennt – unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der sich in Teilbereichen mit einem Saum aus Sommerpoldern dem Hauptdeich anschließt. Insgesamt zieht sich das Vogelschutzgebiet V63 streifenartig entlang des Hauptdeiches von Norddeich im Westen bis Neuharlingersiel im Osten. Die junge Marsch der deichnahen Zone wird überwiegend als Ackerland genutzt. Wintergetreide und Winterraps überwiegen in der Palette der Anbaufrüchte. Entwässerungsgräben zur Parzellenentwässerung und breite Vorfluter mit ihren Röhrichtsäumen strukturieren das Landschaftsbild. Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische und markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den älteren Grünlandstandorten, das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Marschgewässer, naturnahe Stillgewässer und ehemalige Kleientnahmestellen. Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, größtenteils störungsarmer Raum dar.
Durch die Nähe zum Nationalpark Wattenmeer sind die Marschflächen als Hochwasserrastplatz und Nahrungsraum von zentraler Bedeutung für zahlreiche Wat- und Wasservögel. Hierzu gehören u. a. Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Weißwangengans, Lach- und Sturmmöwe. Die Schilfzonen entlang der weitläufigen Gräben bieten röhrichtbewohnenden Arten wie Blaukehlchen und Schilfrohrsänger geeignete Brutbedingungen. Beide Arten erreichen in dem Gebiet innerhalb der Kulisse der niedersächsischen Vogelschutzgebiete mit die höchsten Bestandszahlen. Das Gebiet V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ ist einer der landesweit wichtigsten Brutplätze für die Wiesenweihe, den Schilfrohrsänger und das Blaukehlchen.
Im Süden reicht das Landschaftsschutzgebiet LSG AUR 29 über das EU-VSG hinaus. Dieser, von Grünland geprägte, Bereich wurde als „Nahrungsgebiet Weihen“ ausgewiesen und steht in einem unmittelbaren funktionalen Zusammenhang zu dem EU-VSG V63.
Um ein Leitbild/ Zielkonzept und die darauf aufbauenden Maßnahmen entwickeln zu können, ist es notwendig zunächst eine Übersicht über die Akteure des Gebietes, inkl. einer Zusammenstellung der Maßnahmen und Zielsetzungen der Entwässerungsverbände, sowie einer Zusammenstellung der laufenden Maßnahmen der Landkreise, Gemeinden und anderer Akteure, z. B. Stiftungen und Verbände zu erstellen.
Darüber hinaus müssen folgende Grundlagendaten erfasst, bzw. vorliegende Daten hinsichtlich der anstehenden Fragestellungen ausgewertet werden:
— Brutvogeldaten,
— Habitatstrukturen,
— Biotoptypen, inkl. Gräben,
— Rastvogeldaten inkl. Daten zu Schäden durch Gänsefraß,
— Vorkommen invasiver Arten,
— Vorkommen von Amphibien,
— Vorkommen von Fledermäusen,
— Nutzungs- und Eigentumssituation,
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird im Rahmen der Bearbeitung ergänzt.
Weitere Einzelheiten zu dem Gebiet und den Maßnahmen können der beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Nähere Informationen zum Gebiet erhalten Sie auch unter: https://www.nlwkn.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektleiter*in = 30 %,
— Stv. Projektleiter*in = 20 %,
— Bewerber (Büro) = 50 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektleiters*in, der*des stellvertretenden Projektleiters*in sowie des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
EELA-NLWKN, Az. D551.20-22324-AUR-20/882
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9. Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektleiters*in und der*des stellvertretenden Projektleiters*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Erstellung von Managementplänen für Vogelschutzgebiete und/oder FFH-Gebiete oder Erstellung von Natura 2000-Managementplänen, Pflege- und Entwicklungsplänen oder vergleichbaren Naturschutzplanungen mit vergleichbaren Lebensraumtypen).
Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Erstellung von Managementplänen für Vogelschutzgebiete und/oder FFH-Gebiete oder Erstellung von Natura 2000-Managementplänen, Pflege- und Entwicklungsplänen oder vergleichbaren Naturschutzplanungen mit vergleichbaren Lebensraumtypen).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Gegenstand der Referenzprojekte muss mindestens gewesen sein:
a) mindestens ein Referenzprojekt (ab 1.1.2016) über die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans (z. B. Managementplan) oder vergleichbare Naturschutz- oder Landschaftsplanung,
b) mindestens ein Referenzprojekt (ab 1.1.2016) über eine Biotop- und/oder Lebensraumtypenkartierung.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts (Art der Planung, Biotoptypen/Lebensraumtypen, rechtlich zu beachtende Normen) mit Darstellung der Tätigkeit (z. B. FFH-Basiserfassung und Managementplanung in Natura 2000-Gebieten mit Dokumentation in einem GIS-Projekt, Pflege- und Entwicklungspläne in Naturschutzgebieten, Erfassung von Arten nach Anhang der FFH-Richtlinie),
— Größe der Fläche,
— Auftragsvolumen,
— Projektzeitraum,
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
3.3. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte/ Büroinhaber in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) ersichtlich ist, gegliedert in:
— Führungskräfte / Büroinhaber,
— Akademiker mit naturschutzfachlicher Ausrichtung und Mitarbeiter mit GIS-Erfahrung.
3.4. Erklärung des Bewerbers zur technischen Ausstattung
Der Bewerber erklärt (mit Auflistung und Nennung der Art der Ausstattung), dass die erforderliche Ausstattung vorhanden ist oder im Auftragsfall zur Verfügung stehen (EDV, Hard- und Software, insbesondere ArcGIS 10 oder höher oder vergleichbares GIS-Programm, leistungsfähiger Internetanschluss, Betriebssystem Windows 7 oder höher, MS-Word oder kompatibles Textverarbeitungsprogramm).
Hinweis:
Die Datenerfassung erfolgt über das Eingabeprogramm des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN). Der Zugriff auf das Programm wird durch das NLWKN zur Verfügung gestellt. Der Bieter erklärt, dass er sich für die Bearbeitung der Datenerfassung selbstständig in das Eingabeprogramm des NLWKN einarbeitet, sofern noch keine Kenntnisse vorhanden sind. Eine Einarbeitung durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD1E9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]