Landkreis Aurich – Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Natura 2000-Gebieten im Landkreis Aurich – MMP V03 „Westermarsch“ und V04 „Krummhörn“ Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JD1B7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Aurich – Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Natura 2000-Gebieten im Landkreis Aurich – MMP V03 „Westermarsch“ und V04 „Krummhörn“
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Managementplans für die EU-VSG 03 „Westermarsch“ und V04 „Krummhörn“ gemäß §§ 27, 32 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 8 zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4, nebst Besonderen Leistungen, insbesondere der Darstellung des Ist-Zustandes, Luftbildkartierung, Habitatstruktur-Kartierungen von strukturreichen Grünlandkomplexen, Ackermarschen und Intensivgrünland, Biotoptypenkartierung in den strukturreichen Grünlandkomplexen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Gräben und Gewässer, Erfassung von Fledermäusen und Durchführung von Öffentlichkeitsterminen.
Landkreis Aurich/Stadt Emden
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Managementplans für die EU-VSG 03 „Westermarsch“ und V04 „Krummhörn“ gemäß §§ 27, 32 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 8 zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4, nebst Besonderen Leistungen, insbesondere der Darstellung des Ist-Zustandes, Luftbildkartierung, Habitatstruktur-Kartierungen von strukturreichen Grünlandkomplexen, Ackermarschen und Intensivgrünland, Biotoptypenkartierung in den strukturreichen Grünlandkomplexen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Gräben und Gewässer, Erfassung von Fledermäusen und Durchführung von Öffentlichkeitsterminen.
Der Landkreis Aurich und die Stadt Emden beabsichtigen für das Schutzgebiet V04 einen gemeinsamen Managementplan zu erstellen. Da die Schutzgebiete V03 und V04 ähnliche Strukturen und Gegebenheiten aufweisen, sollen beide Schutzgebiete in einem Managementplan bearbeitet werden.
Für die Erstellung der Managementpläne hat der Landkreis Aurich in Zusammenarbeit mit der Stadt Emden einen Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA-Pläne“ erhalten.
Die Gebiete V03 Westermarsch und V04 Krummhörn liegen im Naturraum Emsmarschen, binnendeichs angrenzend an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Das Gebiet V03 Westermarsch erstreckt sich entlang des Deiches zwischen Greetsiel und Norddeich. Das Gebiet V04 Krummhörn erstreckt sich ebenfalls entlang der Küste zwischen der Stadt Emden und Greetsiel. Beide Vogelschutzgebiete zusammen haben eine Flächengröße von 8 314 ha.
In der Landschaft der überwiegend entwässerten Marsch dominiert Acker- vor Grünlandnutzung in beiden Vogelschutzgebieten. Die weithin offene Struktur ohne größere Gehölzbestände ist charakteristisch. Gliedernde Elemente sind Wasserzüge (Sieltiefs und breite sowie schmale Gräben), einzelne Wasserflächen (insbesondere ehemalige Kleientnahmestellen und Kolke), Röhrichte sowie Schlafdeiche und der Hauptdeich. Aufgrund der geringen Siedlungsdichte sind die Gebiete relativ störungsarm. Sie haben eine herausragende Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Gänse, Enten und Limikolen. Hervorzuheben sind die hohen Bestände von Weißwangen-, Bläss-, Ringel- und Graugans, die in der Leybucht und im Dollart ihre Schlafplätze haben und das Gebiet als Nahrungsraum nutzen. Daneben wird das Gebiet auch stark von Sturm- und Lachmöwen aufgesucht. Eine besondere Bedeutung hat der Raum als Hochwasserrastplatz und
Nahrungsquelle für Limikolen des angrenzenden Wattenmeeres (z. B. Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Goldregenpfeifer, Austernfischer). Als charakteristische Brutvögel sind Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel, Blaukehlchen, Schilfrohrsänger und Wiesenweihe maßgeblich; die letzten 3 Arten haben hier ein Schwerpunktvorkommen in Niedersachsen.
Um ein Leitbild und die darauf aufbauenden Maßnahmen entwickeln zu können, ist es notwendig, zunächst eine Übersicht über die Akteure des Gebietes, inkl. einer Zusammenstellung der Maßnahmen und Zielsetzungen der Entwässerungsverbände, sowie einer Zusammenstellung der laufenden Maßnahmen/Projekte der Landkreise, Gemeinden und Verbände zu erstellen.
Darüber hinaus müssen folgende Grundlagendaten erfasst, bzw. vorliegende Daten hinsichtlich der anstehenden Fragestellungen ausgewertet werden:
— Brutvogeldaten,
— Habitatstrukturen,
— Biotoptypen, inkl. Gräben,
— Rastvogeldaten inkl. Daten zu Schäden durch Gänsefraß,
— Nutzungs- und Eigentumssituation,
— Vorkommen invasiver Arten,
— Vorkommen von Amphibien,
— Vorkommen von Fledermäusen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird im Rahmen der Bearbeitung ergänzt.
Auf Basis der bereits bestehenden Kartierungen, sowie der geplanten Kartierungen wird ein naturschutzfachliches Leitbild/Zielkonzept für die Vogelschutzgebiete V03 und V04 erstellt. Unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und kultureller Belange, die insbesondere in den dafür vorgesehenen Arbeitskreisen zu ermitteln sind, wird ein umsetzungsorientierter Maßnahmenplan entwickelt.
Weitere Einzelheiten zu dem Gebiet und den Maßnahmen können der beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Nähere Informationen zum Gebiet erhalten Sie auch unter:
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/einzelnen_naturschutzgebiete/45233.html
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektleiter*in = 30 %,
— Stv. Projektleiter*in = 20 %,
— Bewerber (Büro) = 50 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektleiters*in, der*des stellvertretenden Projektleiters*in sowie des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
EELA-NLWKN, Az. D551.20-22324-AUR-20/883
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten
Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektleiters*in und der*des stellvertretenden Projektleiters*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Erstellung von Managementplänen für Vogelschutzgebiete und/oder FFH-Gebiete oder Erstellung von Natura 2000-Managementplänen, Pflege- und Entwicklungsplänen oder vergleichbaren Naturschutzplanungen mit vergleichbaren Lebensraumtypen).
Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Erstellung von Managementplänen für Vogelschutzgebiete und/oder FFH-Gebiete oder Erstellung von Natura 2000-Managementplänen, Pflege- und Entwicklungsplänen oder vergleichbaren Naturschutzplanungen mit vergleichbaren Lebensraumtypen).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Gegenstand der Referenzprojekte muss mindestens gewesen sein:
a. mindestens ein Referenzprojekt (ab 1.1.2016) über die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans (z. B. Managementplan) oder vergleichbare Naturschutz- oder Landschaftsplanung,
b. mindestens ein Referenzprojekt (ab 1.1.2016) über eine Biotop- und/oder Lebensraumtypenkartierung.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts (Art der Planung, Biotopty-pen/Lebensraumtypen, rechtlich zu beachtende Normen) mit Darstellung der Tätigkeit (z. B. FFH-Basiserfassung und Managementplanung in Natura 2000-Gebieten mit Dokumentation in einem GIS-Projekt, Pflege- und Entwicklungspläne in Naturschutzgebieten, Erfassung von Arten nach Anhang der FFH-Richtlinie),
— Größe der Fläche,
— Auftragsvolumen,
— Projektzeitraum,
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
3.3 Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte/ Büroinhaber in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) ersichtlich ist, gegliedert in:
— Führungskräfte / Büroinhaber,
— Akademiker mit naturschutzfachlicher Ausrichtung und Mitarbeiter mit GIS-Erfahrung.
3.4 Erklärung des Bewerbers zur technischen Ausstattung
Der Bewerber erklärt (mit Auflistung und Nennung der Art der Ausstattung), dass die erforderliche Ausstattung vorhanden ist oder im Auftragsfall zur Verfügung stehen (EDV, Hard- und Software, insbesondere ArcGIS 10 oder höher oder vergleichbares GIS-Programm, leistungsfähiger Internetanschluss, Betriebssystem Windows 7 oder höher, MS-Word oder kompatibles Textverarbeitungsprogramm).
Hinweis:
Die Datenerfassung erfolgt über das Eingabeprogramm des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN). Der Zugriff auf das Programm wird durch das NLWKN zur Verfügung gestellt. Der Bieter erklärt, dass er sich für die Bearbeitung der Datenerfassung selbstständig in das Eingabeprogramm des NLWKN einarbeitet, sofern noch keine Kenntnisse vorhanden sind. Eine Einarbeitung durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD1B7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]