Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Upgrade der Systemsoftware des IT- und Prozessleitsystems der Kläranlage
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Upgrade der Systemsoftware des IT- und Prozessleitsystems der Kläranlage
Die Stadtwerke Löhne beabsichtigen auf der Kläranlage das IT- und Prozessleitsystem im laufenden Betrieb einem umfangreichen Upgrade der Systemsoftware zu unterziehen.
Weitere Informationen siehe Ziff. II 2.4).
Löhne
Auf der Kläranlage Löhne wird derzeit dedizierte Hardware und Hostsysteme verwendet. Das PLS ist vom Typ Siemens Simatic PCS 7 in der Version 8.1 und als Prozessserverpaar redundant aufgebaut. In dieser Maßnahme ist sowohl das PLS auf die aktuellste Version zu migrieren als auch die vorhandenen Server und Clients als virtuelle Maschinen auf zwei neue Virtualisierungsservern zu installieren. Die vollwertigen OS-Clients werden dabei in jeweils eigenständigen virtuellen Maschinen auf den beiden Virtualisierungsservern installiert. In der Leitwarte werden zur lokalen Bedienung und Anzeige der Prozessbilder ein Thin-Client mit Dual-Monitor-Unterstützung aufgestellt. Bei der dezentralen Bedienung in den vier abgesetzten Bereichen kommen Thin-Clients mit einem Monitor zum Einsatz. Es werden bereits 2 Web-Clients verwendet, die per Fernzugriff auf einen Web-Server den Zugriff auf das PLS ermöglichen. Zukünftig erfolgt der Zugriff auf den Terminalserver der in der so genannten DMZ (Demilitarized Zone) liegt. Ein direkter Zugriff auf das Terminalnetz von Außen ist somit nicht möglich.
Der Verwaltungsserver, welcher als Daten- und Sicherungsablage fungiert, wird ein separater physischer Rechner verwendet. Zur Speicherung ist der Einsatz eines RDX-Laufwerks mit einem Wechselplatten-Array vorzusehen. Der Verwaltungsserver dient für die übergeordnete Administration und Verwaltung der Virtualisierungsserver und die installierten virtuellen Maschinen. Alle verwendeten Hardwarekomponenten sind gehärtet auszuführen, d. h., dass Funktionen und Programme, die für den Betrieb der Anlage nicht erforderlich sind, zu deaktivieren oder einzuschränken sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag kann vorliegend gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen wegen Erneuerung und Erweiterung bereits individuell erbrachter Leistungen kein Wettbewerb vorhanden ist und ein Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch zur Folge haben und die Betriebssicherheit gefährden würde. Im Zuge des Upgrades sind alle Server- und Clientkomponenten auszutauschen. Die Architektur der Aufteilung der Hardwarekomponenten wird dabei geändert. Die Host-Systeme, die eine virtualisierte Umgebung zur Verfügung stellen, werden in den vorhandenen Serverschrank in den Räumen des Betriebsgebäudes eingerichtet. In Form von virtualisierten Maschinen erfolgt dann die Installation der einzelnen Prozessserver, OS-Clients, Entwicklungsstation und sonstigen Rechnersystemen auf den Host-Systemen. Die dezentral aufgestellten OS-Clients werden zukünftig als Thin-Clients betrieben. Neben der Umstrukturierung der Hardwarestruktur sind noch folgende weitere Leistungen erforderlich:
— Aktualisierung/Einrichtung der weiteren Softwarekomponenten wie Betriebssystemen, Virenscanner, Whitelisting, Backupsoftware, Anlagenchronist, Fernalarmierungssoftware. Grundlage der Maßnahme sind spezielle Nutzungsanwendungen und -erweiterungen der Software, die individuell für die Anforderungen und Bedürfnisse der Kläranlage Löhne entwickelt wurden:
Zur besseren Eintragung von Werten sowie Erweiterung von Berichten wurde die Protokollierungssoftware Acron mit einem Excel-Berichtsfrontend erweitert und erleichtert dem Operator die Bedienung mit der Protokollierungssoftware. Die Entwicklung des PCS7 Add-on OTS-Suite (Kurvensammler, DMS, MelSyssConeector, Druckfunktionalität) erfolgte „aus der Praxis für die Praxis“ und beruht auf langjähriger und professioneller Erfahrung. Die OTS-Suite berücksichtigt individuelle Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden. Die OTS-Suite mit dem Kurvensammler und zusätzlicher Druckfunktionalität sowie den MelSysConnector erleichtert dem Operator das Bedienen des Prozessleitsystems und gewährt somit einen sicheren Anlagenbetrieb indem sämtliche relevante Informationen in Form von Kurvengruppen schnell und unkompliziert zusammengestellt werden können. Die Programmierung der kundenspezifischen Bausteinbibliothek erfolgt auf der Grundlage der PTE400 Bausteinbibliothek von der Fa. Siemens. Die Bibliothek wurde den speziellen Kundenanforderungen der Kläranlage Löhne angepasst und ist somit in sich komplexer (hohe Verschachtelungstiefe). Die Überschussschlammeindickung wurde 2020 verfahrenstechnisch geändert. Auf die Erstellung der Automatisierungssoftware besteht anschließend noch Gewährleistung einschl. einer Verschwiegenheitserklärung in Bezug auf die eingesetzten Bausteine bis 2023. Die Instandhaltungssoftware anexio wurde 2020 auf der Kläranlage in Betrieb genommen und kundenspezifisch angepasst. Die Anbindung erfolgt an das bestehende Prozessleitsystem und wurde 2020 übergeben. Hier besteht ein Service & Wartungsvertrag noch 2 Jahre Gewährleistung.
Der Bewerber hat das System errichtet, ein anderer hat ein deutlich größeres Fehlerrisiko. Ein falsches Bit bzw. Häkchen gefährdet die Betriebssicherheit und es droht ein Systemausfall. Ein anderer Bieter kann sich der Haftung entziehen und Fehler auf den Ersterrichter abwälzen. Ein Fehler könnte im schlechtesten Fall nicht mehr behoben werden, ein Mangelnachweis könnte vom AG nicht geführt werden. Das Risiko des Systemausfalls ist unverhältnismäßig.
Da die Fa. Vescon Aqua GmbH der einzige Anbieter ist, ist diese als einziges Unternehmen in der Lage den Auftrag auszuführen, sodass die Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV gerechtfertigt ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR eingegeben;
B) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.