Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (Flächenvoruntersuchung – Erkundung und Labor FERKL) Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1067

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (Flächenvoruntersuchung – Erkundung und Labor FERKL)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1067
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).

Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.

Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.

https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 22/04/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 22/04/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Nach § 16EU Nr. 2 i. V. m. § 13EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

Mit dem Angebot vorzulegen:

— Angebotsschreiben,

— Leistungsverzeichnis,

— Eigenerklärung,

— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),

— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,

— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,

— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,

— Formular „Untersuchungskonzept“.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:

— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x84),

— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,

— Lebensläufe (soweit erforderlich),

— Deckungsnachweis der Versicherung,

— Referenzschreiben des Referenzgebers,

— Urkalkulation,

— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),

— Jahresabschlüsse.

Referenzen

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,

— Bezeichnung des Projekts,

— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,

— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,

— Auftragssumme brutto.

Fachstudium bedeutet:

Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.

Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

muss es heißen:

Hinweis:

Aufgrund der Anpassung der Angebotsfrist auf den 22.4.2021 10.00 Uhr MEZ wird der Vertrag voraussichtlich nicht am 3.5.2021 beginnen, sondern erst mit Bezuschlagung. Alle weiteren Leistungs- und Vertragsfristen bleiben von der Anpassung der Angebotsfrist jedoch unberührt.

Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Nach § 16EU Nr. 2 iVm. § 13EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EU sind Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

Mit dem Angebot vorzulegen:

— Angebotsschreiben;

— Leistungsverzeichnis;

— Eigenerklärung;

— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer);

— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer;

— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;

— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;

— Formular „Untersuchungskonzept“.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:

— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x84);

— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation;

— Lebensläufe (soweit erforderlich);

— Deckungsnachweis der Versicherung;

— Referenzschreiben des Referenzgebers;

— Urkalkulation;

— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte);

— Jahresabschlüsse.

Referenzen

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

— Bezeichnung des Projekts;

— Beschreibung der Ausgeführten Leistung;

— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;

— Auftragssumme brutto.

Fachstudium bedeutet:

Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.

Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Das Dokument „Angebotsaufforderung_Fbl-312-B“ ist nicht mehr aktuell und darf im weiteren Verfahren nicht mehr verwendet werden. Es wurde durch das Dokument „Angebotsaufforderung_Fbl-312-B V1.1“ ersetzt.