Lieferung von zwei LKW mit Ladekran sowie Lieferung und Montage Ladekran
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 395 / 57087-0
Fax: +49 395 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei LKW mit Ladekran sowie Lieferung und Montage Ladekran
Lieferung von zwei LKW mit Ladekran und Lieferung und Montage Ladekran an einen vorhandenen LKW.
Kreisstraßenmeisterei Standort Neustrelitz,
Woldegker Chaussee 35,
17235 Neustrelitz;
Kreisstraßenmeisterei Standort Altentreptow,
Fritz Peters Straße 3 c,
17087 Altentreptow
Vorgesehen ist die Beschaffung von zwei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 18,0 t, ausgerüstet mit einem Ladekran hinter dem Fahrerhaus.
Des Weiteren ist ein Ladekran zu liefern und funktionsfähig an ein bereits vorhandenes Fahrzeug zu montieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von zwei LKW mit Ladekran sowie Lieferung und Montage eines Ladekranes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135, Absatz 1 Nr.2 GWB, § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland