Neubau Mehrgenerationenhaus mit Kindertageseinrichtung – Gemeinde Salach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salach
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.salach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalentwicklung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrgenerationenhaus mit Kindertageseinrichtung – Gemeinde Salach
Die Gemeinde Salach plant auf d. gemeindeeig. Fläche „Krautländer“ in unmittelb. Nähe d. Ortsmitte d. Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Kindertagesstätte u. Fläche für soziale Bedarfe sowie d. Gestaltung der öffentlichen Freiflächen. Das Quartier wurde als IBA ’27 Projekt der Internationalen Bauausstellung 2027 „Stadt Region Stuttgart“ in das IBA `27 Netz aufgenommen. Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Veranstaltungs- und Begegnungsbereich sowie Jugend- u. Kreativbereich ca. 1 300 m2 Nutzungsfläche (NF) u. 5-gruppigen KiTa für 2 Krippengruppen (U3) und 3 KiGa-Gruppen (Ü3) mit ca. 1 300 m2 Nutzungsfläche (NF) ergänzt um Erweiterungsfläche von 1 200 m2 als “Fläche für soziale Bedarfe“. Hiervon sollen 400 m2 als pot. Erweiterungsfläche der KiTa zugeschaltet werden können, aber auch autonom nutzbar sein. Eine weit. Teilfläche v. 800 m2 kann d. Mehrgenerat.haus zugeordnet werden u. soll weit. soz. Nutzungen aufnehmen. Frei- u. Spielflächen, Erschließungs- u. Parkierungsfläche.
Gemeinde Salach
s. Ausführliche Beschreibung in der Auslobung – Download über die angegebene Vergabeplattform „aumass“, Link s.o.
u.a. Unwägbarkeiten benachbarter Baustelle Bahnüberführung/Dole/Lärmschutz,…
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Gefordert sind Kombinationen (Teams) aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Beide unterschreiben die Verfassererklärung zum Planungswettbewerb als Verfasser*innen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften/Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft/Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Auslobung sein.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Teilnahmeberechtigt sind natürl. und jurist. Personen, die die geford. fachl. Anforderungen erfüllen. Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Beide unterschr. die Verfassererklärung zum Planungswettbewerb als Verfasser*innen. Bei natürl. Pers. sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn sie gem. Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag d. Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbez. Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gem. der europ. Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristi. Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufg. entsprechen u. wenn der bevollmächtigte Vertreter der jurist. Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften/Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgem. teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürl. oder jurist. Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft/Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beauftragung und Bieterverhandlung
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger (für gewöhnlich dem Gewinner) die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß §§ 34/39 HOAI zunächst Leistungsphase 1 bis 5 übertragen.
Im Anwendungsbereich der VgV wird der Auslober mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln (Bietergespräche).
Die anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
— Wettbewerbsergebnis 50 %,
— Potenziale/Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 20 %,
— Leistungsfähigkeit des Projektteams (Qualifikation Projektleiter) 15 %,
— Verfahren zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit/Kosten- und Terminplanung 10 %,
— Honoraransatz/Stundensätze 5 %.
Die Zuschlagskriterien werden nach dem „gewichteten Richtwertverfahren“ bewertet.
Bei den fiktiven Honorarangeboten wird der Nettopreis aus Honorarsatz, Nebenkosten und Sonstige Kosten, ggf. Abschlägen mit 90 %, und die besonderen Bestandteile aus den Stundensätzen mit 10 % gewertet. Abschläge sind schriftlich zu begründen und genau zuzuordnen.Ort, Ablauf und eine differenziertere Beschreibung der Unterkriterien werden mit Versand des Preisgerichtsprotokolls den Bietern zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karl-Friedrich-Straße 17
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]