G_WES_3_002_1 Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G_WES_3_002_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-wessling.de
Abschnitt II: Gegenstand
G_WES_3_002_1 Erdarbeiten
Die Gemeinde Weßling beabsichtigt ein neues Grundschulgebäude für alle ihre 3 Ortsteile in Holzbauweise zu errichten. Das Hauptgebäude umfasst ein Hanggeschoss/Kellergeschoss, das Erdgeschoss und ein Obergeschoss (= Dachgeschoss). Mit diesem Vergabelos werden im Wesentlichen folgende Leistungen vergeben:
— Aushub- und Erdbewegungsarbeiten.
82234 Weßling
1. Schritt:
— profilgerechter Abtrag von Oberboden BG1 bis 10cm Abtragshöhe,
— Abtransport und Entsorgung,
— Menge: 450 qm.
2. Schritt:
— Boden Homogenbereich 1 mit 2 Bodengruppen (BG1, BG2) lösen, laden, Aushubtiefe bis 0,8 m,
— Abtransport und Entsorgung,
— Menge: 200 qm.
3. Schritt:
— Boden Homogenbereich 2 lösen, laden, Aushubtiefe bis 4,5 m,
— Abtransport und Entsorgung: ca. 4 000 qm,
— Zwischenlagerung auf der Baustelle: ca. 3 500 qm,
— Planum und provisorische Zufahrtsrampe erstellen,
— Böschungsbereiche einrichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
G_WES_3_002_1 Erdarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keinen zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
1.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/[removed]informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar. Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ort: Weßling
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: München
Land: Deutschland