Lieferung von medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR DIN EN 14683 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000371

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/justizbehoerde/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR DIN EN 14683

Referenznummer der Bekanntmachung: [removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR DIN EN 14683.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von insgesamt 3,9 Mio. medizinischen Mundschutz DIN EN 14683:2019 in verbindlichen drei Teillieferungen. Die erste TL von 1 040 000 Stück in der KW 10. spätestens Anfang KW 11, zweite TL 1 040 000 Stück in der KW 10. spätestens Anfang KW 13, dritte TL 1 820 000 Stück in der KW 17.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Diese Beschaffung hat den Zweck, die Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) einzudämmen und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Der erneute sprunghafte Anstieg der Covid-19-Infektionen in Hamburg war in seiner Dynamik und Anstieg nicht vorhersehbar. Auch ist noch unklar, welche Rolle neue Varianten des SARS-CoV-2-Virus für die Pandemie und das Infektionsgeschehen in Hamburg spielen. Die Corona-Fallzahlen bleiben trotz Lockdown hoch und das Virus hat nach wie vor einen nicht vorhersehbaren Einfluss – insbesondere die Mutationen –, sodass hier ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis vorliegt, welches ein schnelles Handeln unabdingbar macht.

Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sind hier gegeben, da äußerst dringliche und zwingende Gründe diese Beschaffung zur Eindämmung bzw. kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie dient. (In der aktuellen Pandemielage sind auch nach Einschätzung des BMWi insbesondere Beschaffungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach den §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV angezeigt.)

In der Folge könnten Angebote im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden. Insbesondere gälten bei dieser besonderen Dringlichkeitsvergabe weder die Angebotsfrist des § 17 Abs. 8 VgV noch die Mindestanzahl der Bewerber nach § 51 Abs. 2 VgV. An diesem Verfahren sind 5 Unternehmen beteiligt worden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: [removed]
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR, DIN EN 14683

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.

Gem § 161 ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2021