Lieferung von medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR DIN EN 14683 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000371
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/justizbehoerde/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR DIN EN 14683
Lieferung von medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR DIN EN 14683.
Lieferung von insgesamt 3,9 Mio. medizinischen Mundschutz DIN EN 14683:2019 in verbindlichen drei Teillieferungen. Die erste TL von 1 040 000 Stück in der KW 10. spätestens Anfang KW 11, zweite TL 1 040 000 Stück in der KW 10. spätestens Anfang KW 13, dritte TL 1 820 000 Stück in der KW 17.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Diese Beschaffung hat den Zweck, die Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) einzudämmen und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Der erneute sprunghafte Anstieg der Covid-19-Infektionen in Hamburg war in seiner Dynamik und Anstieg nicht vorhersehbar. Auch ist noch unklar, welche Rolle neue Varianten des SARS-CoV-2-Virus für die Pandemie und das Infektionsgeschehen in Hamburg spielen. Die Corona-Fallzahlen bleiben trotz Lockdown hoch und das Virus hat nach wie vor einen nicht vorhersehbaren Einfluss – insbesondere die Mutationen –, sodass hier ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis vorliegt, welches ein schnelles Handeln unabdingbar macht.
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sind hier gegeben, da äußerst dringliche und zwingende Gründe diese Beschaffung zur Eindämmung bzw. kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie dient. (In der aktuellen Pandemielage sind auch nach Einschätzung des BMWi insbesondere Beschaffungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach den §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV angezeigt.)
In der Folge könnten Angebote im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden. Insbesondere gälten bei dieser besonderen Dringlichkeitsvergabe weder die Angebotsfrist des § 17 Abs. 8 VgV noch die Mindestanzahl der Bewerber nach § 51 Abs. 2 VgV. An diesem Verfahren sind 5 Unternehmen beteiligt worden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Medizinischen Gesichtsmasken TYP IIR, DIN EN 14683
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gem § 161 ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.