Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser im Rhein-Lahn-Kreis

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-lahn-kreis.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser im Rhein-Lahn-Kreis

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz erschlossen werden. Der Rhein-Lahn-Kreis ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von 782,29 km2 und etwa 122 381 Einwohnern in 137 Gemeinden. Es sollen insgesamt 47 Schulstandorte und 6 Krankenhäuser mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rhein-Lahn-Kreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten 47 Schulen und 6 Krankenhäusern über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Schulen und Krankenhäusern flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Schulanschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der im Rhein-Lahn-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.

Die Adressen der unterversorgten Schulen im Ausbaugebiet sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten 47 Schulen und 6 Krankenhäusern über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Schulen und Krankenhäusern flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Schulanschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der im Rhein-Lahn-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.

Die Adressen der unterversorgten Schulen im Ausbaugebiet sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (60 %)
  • Kriterium: Endkundenpreise (18 %)
  • Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb (12 %)
  • Kriterium: Konzept zum Zeitplan (5 %)
  • Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser im Rhein-Lahn-Kreis

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.telekom.de
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Siehe Bewerbungsbedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.

Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:

— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,

— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.

Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2021

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