VE 3.1 Kessel Referenznummer der Bekanntmachung: VVmT 2021-062
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 3.1 Kessel
Gegenstand dieser Ausschreibung – Vergabeeinheit (VE) 3.1 – sind Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung und Inbetriebsetzung einer Feuerungs- und Dampferzeugeranlage für niederkalorische Brennstoffe (hier im weiteren NK-Kessel oder NKK) und einer Feuerungs- und Dampferzeugeranlage für hochkalorische Ersatzbrennstoffe (hier im weiteren HK-Kessel oder HKK) sowie deren Nebenanlagen und einer zentralen Drucklufterzeugung, ferner der notwendige Stahlbau. Die vorgenannten Anlagen sind Bestandteil eines insgesamt neu zu errichtenden Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE).
Schnackenburgallee 100
22525 Hamburg
Die Vergabeeinheit 3.1 umfasst u.a. folgende Hauptkomponenten:
— Rostfeuerung und Dampferzeuger (NKK) mit einer Feuerungswärmleistung von 47 MW inkl. eines externen, in der Abgasreinigung (VE 3.2) angeordneten, Economisers (siehe Kapitel C 5.5.2 der Leistungsbeschreibung),
— Rostfeuerung und Dampferzeuger (HKK) mit einer Feuerungswärmeleistung von 73 MW inkl. eines externen, in der Abgasreinigung (VE 3.2) angeordneten, Economisers (siehe Kapitel C 5.5.2 der Leistungsbeschreibung),
— Nebenanlagen zu den Kesseln (siehe Kapitel C 5.5.3 der Leistungsbeschreibung),
— Stahlbau und Bautechnik (siehe Kapitel C 5.5.4 der Leistungsbeschreibung),
— Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (EMSR) (siehe Kapitel C 5.5.5 der Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers; diese hat Angaben zur Bonität und zum Zahlungsverhalten des Bewerbers zu umfassen und darf bei Ablauf der Teilnahmefrist maximal 3 Monate alt sein.
4. Nachweis einer den Mindestanforderungen entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechender Deckung abzuschließen.
Zu 1. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden nur dann als hinreichend wirtschaftlich leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen angesehen, wenn ihr Gesamtumsatz bilanziert nach International Financial Reporting Standards (IFRS) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 50 Mio. EUR pro Jahr betragen hat. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss der kumulierte durchschnittliche Jahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 50 Mio. EUR pro Jahr betragen haben.
Zu 4. Als Mindestanforderung an die Haftpflichtversicherung gilt: Deckungssummen von jeweils mindestens 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadensfall. Die Deckungssumme muss mindestens zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden können.
5. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
6. Angabe der Zahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungs-personal.
7. Angabe, welche Teile des hier ausgeschriebenen Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
8. Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen nach Maßgabe der nachstehenden Festlegungen (gemäß Leitfaden zum Teilnahmewettbewerb Abschnitt 7.5.2).
9. Ausführliche schriftliche Darstellung der Erfahrungen des Bewerbers mit dem deutschen Genehmigungsrecht in Bezug auf die Errichtung von vergleichbaren Anlagen und sonstiger Anlagen, die der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen.
Zu 8. Referenzen:
— Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme von mindestens 2 Rostfeuerungsanlagen für Hausmüll und haus-müllähnliche Abfälle oder Ersatzbrennstoff, die mindestens die Kriterien in Anlehnung an die Richtlinie 2010/75/EU für den Feuerungsteil von Abfallverbrennungsanlagen erfüllen, mit einem Mindestdurchsatz von 15 t/h.
— Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme von mindestens 2 Dampferzeugern als Hausmüll- oder Ersatzbrennstoffkessel oder vergleichbarer fester Brennstoffe hergestellt aus Ab-fällen. Es werden 2 verschiedene Dampferzeuger, die nicht aus einer mehrlinigen Anlage abgedeckt werden dürfen, als Referenzen verlangt. Der erste Dampferzeuger hat eine Mindestdampfleistung von 45 t/h aufzuweisen, der zweite Dampferzeuger hat eine Mindestdampfleistung von 75 t/h aufzuweisen.
— Nachweis der Kenntnis der deutschen Gesetzgebung beim Bau oder genehmigungspflichtigen Umbau einer vergleichbaren Feuerungsanlage für niederkalorische biogene Brennstoffe, Biomasse oder Abfall durch Angabe eines Referenzprojektes in Deutschland.
Eine Referenz kann – soweit zutreffend – mehrere Mindestanforderungen abdecken. Die obigen Mindestzahlen der Referenzen für Rostfeuerungsanlagen und für Dampferzeuger (jeweils zwei) müssen jedoch eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]